Pressemitteilung

Quorum kegelt Bürgerbegehren raus

Bürgerentscheid über Pylone in Herford ungültig

Der erste nordrhein-westfälische Bürgerentscheid über Kunst im öffentlichen Raum ist ungültig. In Herford votierte am Sonntag zwar eine Mehrheit von 68 Prozent der Abstimmenden gegen die Aufstellung von so genannten „Pylonen“, jedoch erreichte das zur Abstimmung stehende Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24,9 Prozent.

 

Die Wähler sollten entscheiden, ob ein „Safety Cones“ (Sicherheitskegel) genanntes Kunstwerk des US-amerikanischen Künstlers Dennis Oppenheim in der Stadt aufgestellt werden darf. Am Bergertor soll Oppenheim nach dem Willen der Ratsmehrheit zwei 5,50 Meter hohe kegelförmige Türme in leuchtendem Orange aus Fiberglas errichten. Die beiden Objekte, in die Türen geschnitten sind, erinnern an Pylone, wie sie zur Absicherung von Straßenbauarbeiten eingesetzt werden. Geplant ist, dass auch an den Standorten der anderen ehemaligen Stadttore aktuelle Kunstwerke an die historische Bedeutung der Orte erinnern. Mit den Mitteln moderner Kunst würden die historischen Wurzeln der Stadtgeschichte thematisiert und damit auch den Schäden Rechnung getragen, die durch den Zweiten Weltkrieg und die städtebaulichen Entscheidungen bis in die 70er Jahre hinein verursacht worden seien, heißt es zur Begründung.

 

Die Wählergemeinschaft „Bürger für Herford“ hält die Aufstellung der Pylone für einen „eklatanten Eingriff in das Stadtbild“. Weder passten die Pylone in dieses Bild, noch stünden sie in einer historischen Verbindung zu Herford oder den historischen Stadttoren. Auch liege kein Gesamtkonzept zur Gestaltung aller fünf Stadttore vor.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert, dass die Stadt den Bürgerentscheid nicht mit der Landtagswahl am 9. Mai zusammen gelegt hat. „Dann wäre die Beteiligung viel höher und das Quorum kein Problem gewesen“, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Sonntag in Köln. Der Rat hatte die Zusammenlegung abgelehnt, weil das Innenministerium den Bürgerentscheid in einer Stellungnahme als „wahlfremde Aktion“ bewertet hatte. Danach hätten Wahl und Abstimmung räumlich und personell voneinander getrennt werden müssen. „Diese Einschätzung des Innenministeriums ist falsch“, meint Slonka. In drei anderen Orten hätten am 9. Mai Bürgerentscheide ohne zusätzliche Wahlvorstände und Stimmräume stattgefunden.

 

Weil in NRW jedes zweite zum Bürgerentscheid kommende Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht wird, fordert Mehr Demokratie eine Senkung des Quorums. Danach soll in einer Stadt von der Größe Herfords in Zukunft die Beteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten am Bürgerentscheid für dessen Gültigkeit ausreichen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerentscheid über Pylone in Herford

<link>Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg

Pressesprecher


Jens Mindermann
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