Pressemitteilung

NRW kein Landeplatz für Volksentscheide

Berliner stimmen über Flughafen ab, NRW-Bürger schauen in die Röhre

In Berlin können die Bürger am kommenden Sonntag erstmals aufgrund eines Volksbegehrens über eine landespolitische Angelegenheit abstimmen. Bei der Volksabstimmung geht es darum, ob der Flughafen Tempelhof geschlossen oder weiter betrieben werden soll. Die rot-rote Landesregierung befürwortet den Ersatz von Tempelhof durch einen geplanten internationalen Flughafen in Brandenburg. CDU und FDP befürchten hierdurch eine Beeinträchtigung der zivilen Luftfahrt in Berlin und plädieren für ein Offenhalten des City-Flughafens.

 

Volksbegehren und Volksentscheide sind in Berlin attraktiv geworden, seit das Berliner Abgeordnetenhaus nach Überzeugungsarbeit der Initiative "Mehr Demokratie" 2006 Erleichterungen für deren Durchführung beschlossen hat. Die Unterschriftenhürde für Volksbegehren wurde ebenso gesenkt wie die zu überspringende Abstimmungshürde beim Volksentscheid. Im gleichen Jahr hatten die Berliner diese Regelungen per Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit bestätigt. Seitdem haben Volksbegehren dort erstmals tatsächlich Erfolgschancen. Deshalb wurden nicht nur Unterschriften für den Tempelhof-Volksentscheid, sondern etwa auch für Volksbegehren für mehr Betreuungspersonal in Kindergärten, gegen ein Rauchverbot in Gaststätten oder für die Gleichstellung des Religionsunterrichts an Schulen mit dem dort gelehrten Fach "Ethik" gesammelt.

 

"Während Berlin demokratisch abhebt, klebt Nordrhein-Westfalen weiter am Boden", ärgert sich Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Anders als in Berlin seien die Hürden für Volksbegehren hierzulande immer noch zu hoch. Für einen Volksentscheid müssen sich in NRW binnen acht Wochen mehr als eine Million Bürger (acht Prozent aller Stimmberechtigten) in die Unterschriftenlisten eintragen. Eine solch hohe Hürde ist laut Mehr Demokratie in einem Flächenland wie NRW kaum zu nehmen. Schily verwies darauf, dass die Unterschriftenhürde in Brandenburg bei vier und in Schleswig-Holstein bei fünf Prozent liegt, ohne dass es dort deshalb zu einer Inflation von Volksbegehren gekommen sei. Außerdem sei die Eintragungsfrist mit vier bzw. sechs Monaten in den beiden Bundesländern sehr viel länger.

 

Während außerdem nicht nur die Berliner, sondern auch die Bürger in sieben weiteren Bundesländern ihre Unterschrift bei Sammlern auf Straßen und Plätzen leisten können, müssen sich die Wähler in NRW zur Eintragung extra ins Rathaus bemühen. "Diesen Aufwand nimmt kaum jemand auf sich", so Schily. Mehr Demokratie fordert deshalb die freie Unterschriftensammlung und eine niedrigere Unterschriftenhürde auch für NRW.

 

Bundesweit gab es bisher 56 Volksbegehren und 14 Volksentscheide. Zwei der Volksbegehren fanden in NRW statt, eines davon war erfolgreich. Nachdem sich 1978 mehr als 3,6 Millionen Wähler mit ihrer Unterschrift gegen die Einführung der kooperativen Gesamtschule ausgesprochen hatten, hatte die Landesregierung ihr Vorhaben zurückgezogen.

 

Hintergrund: <link>Volksbegehren und Volksentscheid in NRW

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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