Pressemitteilung

Neues Wahlrecht, alte Probleme

Mehr Demokratie kritisiert geplante Änderung des Landeswahlrechts

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert die von der Landesregierung geplante Änderung des Landeswahlrechts. CDU und FDP wollen nach dem Vorbild des Bundestagswahlrechts auch bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen ein Zweistimmen-Wahlrecht einführen. Mit der ersten Stimme sollen die Wähler ihren Wahlkreiskandidaten wählen, mit der Zweitstimme die von ihnen favorisierte Partei unterstützen können.

 

"Mit dieser Änderung wird keines der bestehenden Probleme gelöst", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Donnerstag bei einer Anhörung zur Wahlrechtsänderung im Landtag.

 

Wie bisher schon werde es zwei Klassen von Abgeordneten geben. Die in ihren Wahlkreisen unmittelbar gewählten und diejenigen, die über die Reservelisten der Parteien in das Parlament einzögen und damit viel stärker von der Gunst ihrer Partei abhängig seien. Außerdem könnten weiterhin Listenkandidaten durch direkt gewählte Abgeordnete verdrängt werden. Als Beispiel nannte Schily das Schicksal der jetzigen Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU).

 

Van Dinther hatte bei der letzten Landtagswahl 2005 zunächst den Einzug in das Landesparlament verpasst, da sie das Direktmandat in ihrem Wahlkreis verfehlt hatte. Nur durch den Mandatsverzicht des direkt gewählten CDU-Abgeordneten Günter Kozlowski konnte van Dinther noch vor der Konstituierung des Landtags über die Landesliste in das Parlament nachrücken.

 

Mehr Demokratie schlägt deshalb für die Landesebene eine Mischung aus dem bayerischen Landtagswahl- und dem in den meisten Bundesländern praktizierten Kommunalwahlrecht vor. Danach soll Nordrhein-Westfalen in Wahlbezirke eingeteilt werden, in denen jeweils eigene Wahlbezirkslisten aufgestellt würden. Jeder Wähler soll drei Stimmen erhalten, die er auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilen oder auf einen Kandidaten konzentrieren kann. Dieses „Kumulieren und Panaschieren“ genannte Wahlrecht wird in 13 Bundesländern teilweise schon seit Jahrzehnten problemlos angewandt.

 

"Damit könnten die Wähler die Listenplätze der Mandatsbewerber bestimmen", erklärte Schily einen der Vorteile dieses Wahlrechts. Die aus den Wahlbezirkslisten gewählten Politiker seien unmittelbar legitimiert. Außerdem löse sich das Problem der "teuren und unnötigen" Überhangmandate in Luft auf.

 

Für eine Volksinitiative zur Einführung eines ähnliches Wahlsystems auf kommunaler Ebene sammelt Mehr Demokratie in NRW derzeit Unterschriften. Damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst, müssen rund 66.000 Bürger die Volksinitiative unterstützen.

 

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Pressesprecher


Jens Mindermann
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