Pressemitteilung

Ministerpräsident und Rhein-Ruhr-Initiative stellen Beteiligungskonzept für Olympia-Bewerbung vor

Bürger sollen im Rahmen von Ratsbürgerentscheiden verbindlich entscheiden

Bei einer Pressekonferenz am heutigen Freitag (26.2.) haben sich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und der Initiator der Rhein-Ruhr-City Initiative, Michael Mronz, zum Beteiligungskonzept für eine Bewerbung der Rhein-Ruhr-Region für Olympische und Paralympische Spiele im Jahr 2032 geäußert. So sollen in allen beteiligten Städten Ratsbürgerentscheide stattfinden. „Diese umfassende Beteiligung begrüßen wir, denn Bürgerinnen und Bürger haben bei Ratsbürgerentscheiden das letzte Wort“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr Demokratie. Viele offene Fragen müssten jedoch noch geklärt werden, bis dahin stehe das Beteiligungskonzept auf wackeligen Beinen.

Die drei wesentlichen kritischen Punkte seien aus Sicht Wölfels folgende: Erstens, für welchen Zeitraum wird sich die Rhein-Ruhr-Region überhaupt bewerben? Eine Evaluierungskommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hatte am Mittwoch das australische Brisbane als Austragungsort für die Olympischen Spiele 2032 empfohlen. Die Chancen für einen Zuschlag für die Rhein-Ruhr-Region für 2032 seien damit erheblich gesunken. Laschet und Mronz betonten heute, dass für sie deshalb auch eine Bewerbung für das Jahr 2036 in Frage käme. Für einen Bürgerentscheid brauche es aber eine klare und hinreichend bestimmte Fragestellung. Politisch sinnvoll sei außerdem ein Finanzierungskonzept, welches sich natürlich mit jedem Kalenderjahr ändere.

Zweitens ist für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids eine Zweidrittel-Mehrheit im Stadtrat nötig. Bislang sei nicht klar, ob diese in den Stadträten der beteiligten Städte gegeben sein wird. Zwar sei das Beteiligungskonzept mit den jeweiligen Oberbürgermeistern, teilweise auch Fraktionen sowie Ältestenräten abgestimmt, aufgrund der stark fragmentierten Stadträte seien Zweidrittel-Mehrheiten jedoch in den meisten Städten keine Selbstläufer. Wie damit umgegangen werde, wenn es keine ausreichende Mehrheit für einen Ratsbürgerentscheid gebe, wurde bislang nicht thematisiert.  

Drittes fehle es dem Beteiligungskonzept an einer landesweiten bzw. regionalen Komponente. Abstimmungsberechtigt bei den geplanten Ratsbürgerentscheiden wären lediglich die Bürger der unmittelbar beteiligten Städte. Ein Großprojekt dieser Tragweite hätte jedoch vermutlich Auswirkungen auf die Einwohner der gesamten Region, etwa durch Infrastrukturmaßnahmen oder ein erhöhtes Reiseaufkommen. Erst wenn diese offenen Fragen geklärt wären, könne das Beteiligungskonzept abschließend beurteilt werden, so Wölfel.

Die große Stärke des vorgestellten Konzepts liege darin begründet, dass bei Ratsbürgerentscheiden verbindliche Entscheidungen getroffen würden. Diese entfalten die gleiche Wirkung wie Stadtratsbeschlüsse. Außerdem beinhalte das Verfahren eine umfassende Information der Bevölkerung. So schreibe die Gemeindeordnung vor, dass im Vorfeld eines Bürgerentscheids ein sogenanntes Abstimmungsheft erstellt wird. Darin haben die Ratsfraktionen die Möglichkeit, ihre unterschiedlichen Positionen zur Abstimmungsfrage darzulegen.   

Pressesprecher


Jens Mindermann
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