Pressemitteilung

Mehr Zeit für Bürgerbegehren im Norden

Schleswig-Holstein überholt NRW bei direkter Demokratie

Schleswig-Holstein hat Nordrhein-Westfalen heute in Sachen direkter Demokratie überholt. Im nördlichsten Bundesland haben die Bürger jetzt ein halbes Jahr statt nur sechs Wochen Zeit, Entscheidungen der Räte aufzuheben. In NRW gilt hingegen weiterhin eine eng begrenzte Frist von je nach Thema sechs Wochen oder drei Monaten.

 

Die Entscheidung des Kieler Landtags ist Teil einer umfassenden Vereinfachung kommunaler Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holstein. Dabei wurde die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren ebenso gesenkt wie die Abstimmungshürde bei Bürgerentscheiden. Künftig sind auch Begehren zu stadtentwicklungspolitischen Fragen möglich. Die Reform wurde durch eine Volksinitiative des Vereins „Mehr Demokratie“ angestoßen, die von mehr als 25.000 Schleswig-Holsteinern unterzeichnet worden war.

 

„„Besonders bei der Frist für Bürgerbegehren kann NRW sich etwas von Schleswig-Holstein abschauen“, kommentiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Änderung der Gemeindeordnung durch den Landtag in Kiel. „Eine Frist von nur sechs Wochen etwa zu Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen macht erfolgreiche Bürgerbegehren zu diesem Thema fast unmöglich“, so Trennheuser weiter. Mehr Demokratie fordert deshalb die Streichung der Bürgerbegehrensfristen aus der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.

 

Nach Angaben des Vereins werden immer wieder Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil sie erst bei Beschlüssen zur Umsetzung teilweise jahrealter Grundsatzbeschlüsse gestartet werden und die Einreichungsfrist dann bereits abgelaufen ist. Zuletzt hatte der Pulheimer Stadtrat im Januar ein Begehren gegen den Neubau eines Hallenbades gestoppt, weil der Grundsatzbeschluss hierzu vom Rat bereits im Jahr 2008 getroffen worden war. Laut geltender Rechtsprechung sind bereits solche Grundsatzbeschlüsse fristauslösend. „Der Pulheimer Rat könnte seinen alten Grundsatzbeschluss noch immer jederzeit aufheben, weil noch keine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden. Warum dürfen die Bürger das nicht?“, fragt Trennheuser.

 

Mehr Demokratie fordert den Landtag auf, hier gesetzgeberisch tätig zu werden und sich dabei am Bundesland Bayern zu orientieren, in dem es für Bürgerbegehren keinerlei Fristen gibt.

 

Ergänzung: Die Halbjahresfrist in Schleswig-Holstein ist eine Sammelfrist, die mit der Anmeldung eines Bürgerbegehrens beginnt und nicht durch einen Ratsbeschluss ausgelöst wird.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Frist frisst Bürgerbegehren
  • <link http: www.sh.mehr-demokratie.de>Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein
  • Pressesprecher


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