Pressemitteilung

Mehr Demokratie fordert Volkseinwand auch für NRW

Fakultatives Referendum nach Schweizer Vorbild gefordert 

Nordrhein-Westfalen braucht ein starkes Kontrollinstrument in der Hand der Bürger. Der Verein Mehr Demokratie fordert die Einführung des so genannten Volkseinwandes. Beschlossen hat das die Mitgliederversammlung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes am heutigen Samstag einstimmig in Düsseldorf. Außerdem sprachen sich die Mitglieder des Vereins mit großer Mehrheit für die Einführung der Rangfolgewahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen aus. 

„In Sachsen und Thüringen machen sich die dortigen CDU-Vorsitzenden Michael Kretschmer und Mike Mohring für den Volkseinwand stark. Das wünsche ich mir auch von Armin Laschet!“ kommentierte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Die Vorschläge für den Volkseinwand sind der Schweiz entlehnt. Dort heißt das Instrument „fakultatives Referendum“. Dies ermögliche es Bürgerinnen und Bürgern, über vom Landtag bereits beschlossene Gesetze abzustimmen. „Der große Vorteil des Volkseinwandes ist, dass die ganze Fachkompetenz von Parlament und Regierung in ein Gesetz einfließt, aber trotzdem der Bürger das letzte Wort hat“, so Trennheuser weiter.   

Grundsätzlich würden nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie NRW Gesetze erst 100 Tage nach einem Landtagsbeschluss in Kraft treten. Während dieser Zeit können Unterschriften gegen ein Gesetz gesammelt werden. Kommt die vorgeschriebene Anzahl von einem Prozent der Stimmberechtigten zusammen, entscheidet die Bevölkerung an der Urne, ob ein Gesetz in Kraft tritt. In der Schweiz ist das fakultative Referendum das älteste direktdemokratische Instrument. Es sorge perspektivisch für mehr Sorgfalt bei der Gesetzgebung. In Deutschland hatten sich in jüngster Zeit die CDU-Landesverbände in Sachsen und Thüringen für die Einführung des Volkseinwandes eingesetzt.  

Die Rangfolgewahl ist ein alternatives Wahlverfahren für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten. Wähler geben nicht nur einen Kandidaten, sondern eine Rangfolge ihrer Präferenzen an. Erst im April dieses Jahres hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen in NRW abgeschafft. Dies geschah nicht zum ersten Mal. So wurde die Stichwahl 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft, 2011 erneut eingeführt, bevor sie nun abermals abgeschafft wurde. „Mit der Einführung der Rangfolgewahl verbindet unser Landesverband deshalb auch die Hoffnung, dem nicht enden wollenden Hin- und Her zwischen Abschaffung und Einführung der Stichwahl endlich ein Ende zu setzen“, so Trennheuser. Das Wahlrecht sei zu wichtig, um es zum Spielball wahltaktischer Überlegungen zu machen. 

Wähler haben bei einer Rangfolgewahl die Möglichkeit, sowohl ihren Wunschkandidaten als auch ihre Präferenzen für den Fall anzugeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer Legitimation zu ermitteln. Unter anderem in Australien wird dieses Verfahren bereits erfolgreich angewandt. Die Rangfolgewahl ist vor allem im angel-sächsischen Sprachraum bekannt. Sie wird etwa in Australien und in verschiedenen Varianten innerhalb Europas, insbesondere in Großbritannien und Irland, erfolgreich angewandt. 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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