Pressemitteilung

Leverkusener sollen plakativ werden dürfen

Mehr Demokratie kritisiert Plakatierungsrichtlinie der Stadt

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat ihre Kritik an der Plakatierungsrichtlinie der Stadt Leverkusen erneuert. Anlass ist eine Auseinandersetzung darüber, ob das Aufhängen von Plakaten zur Unterstützung der erneuten Kandidatur von Oberbürgermeister Ernst Küchler (SPD) zum jetzigen Zeitpunkt legal ist. Die Plakatierungsregeln der Stadt erlauben eine derartige Werbung frühestens drei Monate vor einer Wahl. Die Kommunalwahl findet aber erst am 30. August statt.

 

Ein privater Unterstützerkreis hatte mehr als 100 Küchler-Plakate in der Stadt verteilt. Auf dem Plakat wird auf die Wahlkampf-Internetseite des SPD-Politikers hingewiesen. Junge Union und die Wählergemeinschaft "Bürgerliste Leverkusen" haben das Vorgehen des Unterstützerkreises als Verstoß gegen die Plakatierungsregeln kritisiert.

 

Der Rat hatte 2007 die Einschränkung der Plakatwerbung für politische Zwecke auf eine knappe Frist vor Wahlen beschränkt. Hauptgrund war die Dauerplakatwerbung der Bürgerliste Leverkusen auf Dreiecksständern.

 

Mehr Demokratie hatte die Stadt im Dezember 2007 wegen des Plakatierungsverbots verklagt. Grund für die Klage war das Verbot des Aufhängens von Plakaten zur Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" in Leverkusen. Mit dieser landesweiten Initiative hatte der Verein seinerzeit eine Demokratisierung des Kommunalwahlrechts in Nordrhein-Westfalen angestrebt. Zu Beginn der Unterschriftensammlung im Frühjahr 2007 hatte Mehr Demokratie noch auf Plakatständern der Bürgerliste auf die Volksinitiative aufmerksam machen können. Aufgrund der dann vom Rat beschlossenen Änderung der Plakatierungsrichtlinie war das Anbringen solcher Plakate dann nicht mehr möglich.

 

"Demokratie findet täglich und nicht nur vor Wahlen statt, deshalb sollte man auch jederzeit Plakate mit politischem Inhalt aufhängen dürfen", begründet Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Klage. Die Plakatierungsrichtlinie schließe auch das Aufhängen von Plakaten zu kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden aus. Dies sei demokratiepolitisch mehr als bedenklich. Nicht umsonst räume die Rechtsprechung Bürgerentscheiden einen ähnliches Rang ein wie Wahlen. Ein Plakatierungsverbot sei damit auch ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

 

Die Verhandlung über die Klage von Mehr Demokratie findet am 3. April vor dem Verwaltungsgericht Köln statt.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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