Pressemitteilung

Landtag droht aus allen Nähten zu platzen

Mehr Demokratie fordert Wahlrecht mit weniger Überhangmandaten

Der nordrhein-westfälische Landtag droht nach der Wahl am 9. Mai aus allen Nähten zu platzen. Wie die Neue Westfälische berichtet, könnten aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten statt der vorgegebenen Zahl von 181 Abgeordneten je nach Wahlergebnis bis zu 287 Politiker ein Mandat erringen. Die Zeitung beruft sich auf Berechnungen von Wahlrechtsexperten. Die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert ein Wahlrecht, das mit weniger Überhang- und Ausgleichsmandaten auskommt.

 

Bei der kommenden Landtagswahl haben die Wähler erstmals zwei Stimmen. Wie bei Bundestagswahlen entscheiden sie mit der Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im lokalen Wahlkreis, mit der Zweitstimme über die Unterstützung der von ihnen favorisierten Partei. Von den 181 Landtagssitzen werden 128 in Wahlkreisen vergeben, 53 Abgeordnete werden über die Parteilisten gewählt.

 

Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei bei einer Wahl mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach ihrem Stimmenanteil zustehen. Um die Mehrheitsverhältnisse nicht zu verändern, erhalten die anderen Fraktionen Ausgleichsmandate. Durch das Abschmelzen der Stimmanteile von CDU- und SPD-Kandidaten und das Anwachsen von FDP, Grünen und Linken könnten hierbei bereits 35 Prozent der Erststimmen für den Einzug in den Landtag ausreichen.

 

Den Expertenberechnungen liegt das NRW-Ergebnis der letzten Bundestagswahl zugrunde. Danach würden sich in 100 Wahlkreisen CDU-Kandidaten und in 28 Wahlkreisen SPD-Bewerber durchsetzen. Auf die CDU entfielen in diesem Fall 37 Überhangmandate, die anderen Fraktionen erhielten insgesamt 69 Ausgleichsmandate. In den meisten Modellrechnungen schwankt die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate zwischen 34 und 80.

 

„Dieses Problem besteht solange, wie es Wahlkreise gibt, in denen man nur einen Kandidaten wählen kann“, erläuterte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Als Problemlösung schlägt der Verein ein rein kandidatenbezogenes Wahlrecht vor. In Zukunft sollen die Wähler durch ein „Kumulieren und Panaschieren“ genanntes Wahlsystem die Möglichkeit erhalten, sich ihre Lieblingskandidaten aus den Parteilisten gezielt auszusuchen. Hierbei können die Bürger die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern. „Weil es bei diesem Wahlrecht keine Einmandatswahlkreise mehr gibt, würden auch weniger Überhangmandate entstehen.“, erklärte Slonka.

 

Grüne und Linke fordern in ihren Wahlprogrammen die Einführung dieses Wahlrechts für die Kommunal- und Landesebene. Die FDP will es zumindest bei Kommunalwahlen einführen.

 

Mehr Informationen: <link>Landtagswahl: Zwei Stimmen reichen nicht

Pressesprecher


Jens Mindermann
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