Pressemitteilung

Landtag berät über Prüfung von Bürgerbegehren

Morgen Expertenanhörung im Kommunalausschuss

Der Kommunalausschuss des Landtags befasst sich morgen in einer öffentlichen Expertenanhörung mit einem FDP-Antrag für „bürgerfreundliche und rechtssichere“ Bürgerbegehren. Im Februar hatte die liberale Fraktion einen Antrag eingebracht, der eine Neuregelung der Unterschriftenprüfung fordert. Außerdem will die FDP, dass Bürgerbegehren künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Bisher geschieht dies erst nach Einreichung der Unterschriften.

 

„Die Anhörung kommt zur rechten Zeit. Aktuell häufen sich die Fälle, in denen es bei der Prüfung von Unterschriften zu Problemen kommt“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. „Durch das strikte Streichen sämtlicher Eintragungen mit unvollständigen Angaben durch die Verwaltung ist gerade erst wieder in Löhne ein Bürgerbegehren unter die notwendige Unterschriftenzahl gerutscht“, weiß Trennheuser. Dabei sei die Vollständigkeit der Angaben zur Identifizierung der Unterzeichner meist gar nicht nötig gewesen.

 

Von 2.458 Unterschriften hatte die Löhner Verwaltung 560 aus verschiedenen Gründen für ungültig erklärt. Das sind fast 23 Prozent aller Eintragungen. Üblich ist nach Angaben von Mehr Demokratie ein Anteil von zehn bis 15 Prozent. Bei einer Einsichtnahme in die geprüften Unterschriftenlisten hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens herausgefunden, dass die Nichtberücksichtigung von 425 Unterschriften aus ihrer Sicht fragwürdig ist. So wurden Unterschriften gestrichen, bei denen in der Adressangabe der Vorname von Annegret auf „Anne“ abgekürzt worden oder die Hausnummer nicht eingetragen war. Mit Ausnahme von 19 Fällen seien die Unterzeichner vom Einwohnermeldeamt aber trotzdem identifizierbar gewesen.

 

Erst in der vergangenen Woche hatte der Rat der Stadt Essen ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, dem ganze 75 Unterschriften zum Erreichen des vorgeschriebenen Mindestquorums fehlten. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kulturgut Essen“ wollen wegen fragwürdiger Unterschriftenstreichungen ähnlich denen in Löhne nun klagen.

 

Damit für Bürgerbegehren wegen formaler Fehler erst gar nicht umsonst Unterschriften gesammelt werden, will die FDP den Zeitpunkt der Prüfung hierzu vor den Beginn der Unterschriftensammlung legen. „Das verhindert unnötigen Frust bei den Initiatoren direkt-demokratischer Initiativen und vermeidet sinnlose aufwändige Unterschriftenprüfungen durch die Kommunen“, meint Mehr Demokratie-Geschäftsführer Trennheuser. Er hofft deshalb auf eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung durch den Landtag.

 

Mehr Informationen: <link fileadmin pdf stellungnahme-buergerbegehren-nrw-2013.pdfwww.nrw.mehr-demokratie.de nrw-stellungnahmen.html>Stellungnahme von Mehr Demokratie zur Expertenanhörung

Pressesprecher


Jens Mindermann
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