Pressemitteilung

Landtag berät über Bürgermeisterabwahl

Mehr Demokratie begrüßt Gesetzesinitiative der Linken

Auf Antrag der Linken berät der Landtag am morgigen Donnerstag über die Neuregelung von Bürgermeisterabwahlen in Nordrhein-Westfalen. Die Linke hat einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Initiative zu einem Abwahlverfahren auch von den Bürgern ausgehen kann. Bisher kann ein Abwahlverfahren nur auf Beschluss eines Rates eingeleitet werden.

 

„Stimmt der Landtag dieser Gesetzesänderung zu, zieht er damit die richtige Konsequenz aus den Vorgängen um das Loveparade-Unglück in Duisburg“, erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Im Duisburger Rat war vor kurzem ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) gescheitert, weil die vorgeschriebene Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam. „Die Duisburger hätten die Möglichkeit bekommen sollen, ihren OB abzuwählen oder ihm das bei seiner Wahl gegebene Vertrauen zu bestätigen“, meint Slonka. Beim aktuellen Verfahren seien sie aber in der Abwahlfrage nur Zuschauer statt eigenständige Akteure.

 

Vorbild für das von Mehr Demokratie geforderte Abwahlverfahren sind die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, wo die Wähler ihren Bürgermeister bereits auf eigene Initiative seines Amtes entheben können. Nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie soll das Unterschriftenquorum für einen Abwahlantrag dem bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Hier gilt je nach Gemeindegröße eine Hürde von 3 bis 10 Prozent aller Wahlberechtigten, in Kreisen gilt ein Quorum von 3 bis 5 Prozent. Tritt ein Bürgermeister aufgrund eines Abwahlantrags nicht zurück, kommt es zum Bürgerentscheid über den Verbleib in seinem Amt.

 

„Dass der Gesetzentwurf der Linken bei der Abstimmung kein Quorum vorsieht, ist ein Vorteil gegenüber den Plänen der rot-grünen Landesregierung“, erläutert Slonka. SPD und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls die Einführung der Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren vereinbart, wollen beim Bürgerentscheid aber ein Drittel-Quorum setzen. Damit ein Abwahl-Bürgerentscheid gültig ist, müsste sich also je nach Art des Quorums ein Drittel aller Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen oder für den Abwahlantrag stimmen. „Bei Wahlen gilt das bewährte Prinzip Mehrheit entscheidet, gleiches sollte dann auch bei Abwahlverfahren gelten“, forderte Slonka. Andernfalls bleibe die Stärkung der Bürgerrechte in diesem Bereich ein Papiertiger.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgermeisterabwahl - Auch per Bürgerbegehren

<link http: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mmd15-465.pdf>Gesetzentwurf der Linken zur Bürgermeisterabwahl (pdf)

Pressesprecher


Jens Mindermann
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