Pressemitteilung

Landtag berät über Bürgerentscheid-Reform

Mehr Demokratie sieht nur „halbes Bayern“ in Gesetzentwurf

Der Landtag berät am Donnerstag über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Vereinfachung kommunaler Bürgerbegehren. Die Initiative „Mehr Demokratie“ sieht die von Rot-Grün selbst gesetzte Zielmarke bayerischer Verhältnisse bei der direkten Demokratie in NRW nur zur Hälfte erreicht.

 

SPD und Grüne wollen in Zukunft Bürgerbegehren etwa zum Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete erlauben. Anders als in Bayern soll der Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bauleitplanungsfragen aber nicht einfach aus der Gemeindeordnung gestrichen, sondern der Zulässigkeitsbereich genau definiert werden. Möglich sein sollen nur Begehren zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Die dem Aufstellungsbeschluss nachfolgenden Abwägungsentscheidungen sollen weiterhin in den Händen der Räte bleiben. Die Landesregierung will damit einer eventuell entstehenden Rechtsunsicherheit vorbeugen. „Hierfür reichen aber schon die Vorgaben des Baugesetzbuches aus, die im Gesetzentwurf angestrebte Detailregelung verkompliziert die Sache nur“, meint Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

 

Der durch die Gemeindeordnung von Bürgerbegehren geforderte Kostendeckungsvorschlag soll nach Berliner Vorbild von den Kommunen erstellt werden. „Unklar bleibt aber, wie lange sich die Verwaltung für die Formulierung eines Kostendeckungsvorschlags Zeit lassen darf. Diese Unklarheit lädt dazu ein, Bürgerbegehren durch Verzögerungen zu blockieren und derweil unwiderrufliche Fakten zu schaffen, die das Begehren eigentlich verhindern wollte“, bemängelte Slonka. Unlogisch sei auch die Bemerkung im Gesetzentwurf, nach der der Kostendeckungsvorschlag auch weiterhin vom Rat geprüft werden soll, weil ein Bürgerbegehren von einer Gemeinde nicht verlangen könne, sich haushaltsrechtswidrig zu verhalten. „Wie ein Bürgerbegehren dies bei Erarbeitung des Finanzierungsvorschlag durch die Verwaltung schaffen soll, ist uns ein Rätsel“, so Slonka. Wer bayerische Verhältnisse wolle, müsse auf die Forderung nach einem Kostendeckungsvorschlag gänzlich verzichten.

 

Ein Kostendeckungsvorschlag ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Bürgerbegehren im Erfolgsfall Mehrkosten oder Mindereinnahmen für die Gemeinde zur Folge hätte. Weil es aber in der Praxis selten Einigkeit über die tatsächlichen Folgekosten von Bürgerbegehren gibt, ist der Kostendeckungsvorschlag der häufigste Grund für deren Unzulässigkeit.

 

Begrüßt wird von Mehr Demokratie die geplante Senkung der Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid. Die aktuell notwendige Unterstützung eines Bürgerbegehrens durch mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten wird in jedem zweiten Bürgerentscheid nicht erreicht. SPD und Grüne wollen dieses Quorum deshalb in großen Städten senken und je nach Gemeindegröße auf eine Höhe von zehn bis 20 Prozent staffeln.

 

Mehr Informationen: <link>SPD und Grüne wollen Bürgerbegehren vereinfachen

Pressesprecher


Jens Mindermann
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