Vor zwei Tagen wurde nach langen Diskussionen das Lobbyregister auf Bundesebene verabschiedet, in NRW steht ein solches bislang nicht in Aussicht. Gestern scheiterten Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zur Einführung eines Lobbyregisters in NRW. Der Antrag der Grünen enthielt einige Punkte, die Mehr Demokratie ebenfalls fordert. So beinhaltet der Vorschlag für ein Lobbyregister unter anderem einen legislativen Fußabdruck. Mit einem legislativen Fußabdruck wird kenntlich gemacht, welche Akteure an der Entstehung eines Gesetzesentwurfes mitgewirkt haben. Außerdem sieht der Antrag vor, bezahlte Lobbyarbeit zu verbieten, Whistleblower zu schützen und Bestechlichkeit unter Strafe zu stellen. Die SPD forderte in ihrem Antrag ein ähnliches Lobbyregister.
Der Gesetzesentwurf der SPD bezieht sich auf bezahlte Lobbyarbeit von Abgeordneten. Das Gesetz soll bezahlte Lobbytätigkeiten verhindern, die die Unabhängigkeit der Abgeordneten gefährden können und deren Anzeigepflichten verschärfen, was Umfang und Gegenleistung der Nebentätigkeiten betrifft. Der Gesetzesentwurf wurde zunächst zur weiteren Bearbeitung in den Hauptausschuss verwiesen. „Der teils erhobene Einwand, das Mandat würde durch verschärfte Regeln unattraktiv, spricht Bände“, so Ahmadiar zur Argumentation der Landesregierung. Auch hier gehe es auf Bundesebene schneller voran: Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich gestern auf vergleichbare Ziele geeinigt.
Pressemitteilung
Landesregierung verpasst Chance, für mehr Transparenz zu sorgen
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