Kritik an Auskunftsverweigerung gegenüber Abgeordneten
Das Transparenz-Bündnis „NRW blickt durch“ hat die rot-grüne Landesregierung zum „Heimlichtuer des Monats“ ernannt. Das Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die Weigerung von Rot-Grün, Informationen über die Arbeit des Effizienzteams der Landesregierung an die Oppositionsabgeordneten im Landtag zu geben. Zugang dazu haben nur einige Abgeordnete von SPD und Grünen. „Diese Abgeordneten sind damit gleicher als gleich. Es mangelt an Transparenz für Opposition und Bürger“, sagt Heinz Wirz, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler.
Das Effizienzteam war im Juli 2012 von der Landesregierung berufen worden. Aufgabe des Teams ist es, Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten und Förderpro-gramme zu prüfen. Dem Team gehören unter anderem auch Abgeordnete der Fraktionen von SPD und Grünen an. Abgeordnete der Oppositionsfraktionen dagegen sind außen vor.
Die Opposition hatte im Landtag wiederholt Fragen zum Effizienzteam gestellt. Bei den Fragen ging es um Zielvorgaben, Ergebnisse, Erkenntnisse, Empfehlungen oder Unterlagen, die dem Effizienzteam zur Verfügung stehen. Zu diesen Fragen gab es nach Meinung von CDU, FDP und Piraten nur unbefriedigende Antworten. Auch der Bund der Steuerzahler hatte in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass das Effizienzteam bislang in Sachen Einsparpotenziale jede Antwort schuldig geblieben ist. Zunächst begründete die Landesregierung ihr Schweigen damit, dass es sich um noch nicht abgeschlossene Vorgänge handele und sie deshalb nicht antworten müsse. Später wies sie das Effizienzteam dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zu, zu dem es keine Auskunftspflicht gibt.
Der unabhängige Gutachterdienst des Landtags bestätigt in einem Gutachten die Kritik der Opposition. Die unterschiedliche Behandlung der Abgeordneten stehe in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur strengen und formalen Gleichheit der Abgeordneten. Die Tätigkeit des Effizienzteams lasse sich nicht dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuordnen.
Die Landesregierung teilt die Auffassung des Gutachters nicht. Zwölf Abgeordnete haben deshalb Klage erhoben. Der Verfassungsgerichtshof in Münster soll nun klären, ob die Landesregierung die Informations- und Fragerechte der Abgeordneten durch die Verweigerung von Auskünften verletzt hat.
„Die Landesregierung wollte mit ihrer seit langem angekündigten Open Government-Strategie endlich für mehr Transparenz sorgen. Das ist hier gründlich daneben gegangen“, meint Wirz. Ein vom Bündnis „NRW blickt durch“ im Februar an den Landtag übergebener Entwurf für ein Transparenzgesetz würde bei seiner Verabschiedung durch den Landtag regeln, zu welchen Fragen die Landesregierung Auskunft erteilen muss.
Mehr Informationen: <link http: www.nrw-blickt-durch.de>Transparenz-Initiative „NRW blickt durch“