Pressemitteilung

Landesfinanzen sollen vors Volk

SPD und Grüne für Volksabstimmungen über Haushaltsfragen

SPD und Grüne wollen die Bürger bei Haushaltsfragen auf Landesebene mitentscheiden lassen. In ihrem Koalitionsvertrag haben die beiden Parteien vereinbart, das Finanztabu für landesweite Volksbegehren aus der Verfassung zu streichen. Außerdem soll die Unterschriftenhürde gesenkt werden.

 

Geht es nach SPD und Grünen, soll es Bürgern in Zukunft möglich sein, Volksbegehren etwa zur Finanzierung von Lehrer- oder Polizistenstellen oder zur Förderung von Jugendeinrichtungen zu starten. „Damit könnten auch die wirklich wichtigen politischen Fragen zum Volksentscheid kommen“, freut sich Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, über die Koalitionsvereinbarung. Ohne das Recht auf Abstimmung über die Verwendung der eigenen Steuern fehle der direkten Demokratie der Kern. Bisher erlauben nur die Verfassungen von Berlin und Sachsen Volksabstimmungen zu solchen Fragen. Im Saarland plant die große Koalition eine Lockerung des Verbots finanzwirksamer Volksbegehren.

 

Nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung sollen bald auch sehr viel weniger als die bisher notwendigen rund 1,1 Millionen Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden müssen. Die Unterschriftenhürde hatten SPD und Grüne schon in der vergangenen Legislaturperiode senken wollen. Die CDU, deren Stimmen für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung seinerzeit noch gebraucht wurden, hatte sich aber noch Bedenkzeit erbeten. Im April hatte Spitzenkandidat Norbert Röttgen dann vorgeschlagen, das Quorum auf fünf Prozent zu senken. Auch FDP und Piratenpartei sind zu einer Hürdensenkung bereit.

 

Lob erhalten SPD und Grüne von Mehr Demokratie auch für den Vorschlag zur Einsetzung einer Verfassungskommission, die die Landesverfassung prüfen und Modernisierungsvorschläge machen soll. „Die Änderungsvorschläge könnten nach einer Verabschiedung im Landtag den Bürgern in einem Referendum zur Annahme vorgelegt werden“, regte Geschäftsführer Slonka an. Er verwies auf positive Erfahrungen mit Verfassungsreferenden in Bayern und Hessen. Dort muss jede Verfassungsänderung von den Bürgern in einem Referendum angenommen werden, um Gültigkeit zu erlangen.

 

Der Forderung von Mehr Demokratie nach einer Reform der kommunalen Bürgerbegehren wollen SPD und Grüne nicht nachkommen. „Das ist bedauerlich, denn es fehlt immer noch die Möglichkeit von Bürgerentscheiden über Großprojekte und eine Entschärfung der knappen Sammelfristen“, kritisiert Slonka.

 

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