Pressemitteilung

Kulturgut für Bürgerentscheid gut

Kritik an Haltung von Essener OB Reinhard Paß zu Bürgerbegehren

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Ankündigung des Essener Oberbürgermeisters Reinhard Paß (SPD), das Bürgerbegehren „kulturgutEssen“ vom Stadtrat für unzulässig erklären zu lassen. Paß hatte dies in der gestrigen Ratssitzung angekündigt.

 

Grundlage für die Unzulässigkeitserklärung soll ein Rechtsgutachten sein, das die Stadt beim Verwaltungsrechtsexperten Prof. Janbernd Oebbecke von der Universität Münster in Auftrag gegeben hatte. Danach ist das Bürgerbegehren gegen Mittelkürzungen für Kultureinrichtungen nicht mit der Gemeindeordnung vereinbar, weil weder der Rat noch die Bürger das Recht hätten, über die vom Bürgerbegehren geforderte „unveränderte Fortführung“ der Angebote der Kultureinrichtungen zu entscheiden. Dies sei allein Sache des Oberbürgermeisters. Wenn das Bürgerbegehren so zu verstehen sei, dass die vom Rat beschlossenen Mittelkürzungen zurück genommenwerden sollen, sei es unzulässig, weil es sich auf die Haushaltssatzung der Stadt beziehe.

 

„Die Argumentation von Professor Oebbecke ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Bürgerbegehren würden meist von juristischen Laien formuliert, an die Formulierung dürften deshalb keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. „Beim Bürgerbegehren Kulturgut Essen geht es erkennbar darum, den Ratsbeschluss über die Kürzungen zurückzunehmen. Bürgerentscheide hierzu lässt die Gemeindeordnung zu“, erläutert Trennheuser seinen Standpunkt. Auch das Haushaltsargument hält man bei Mehr Demokratie nicht für tragfähig. „Unzulässig sind Bürgerbegehren nur, wenn sie sich unmittelbar gegen die Haushaltssatzung richten. Das Kulturbegehren hätte im Erfolgsfall zwar Auswirkungen auf den Haushalt, stellt diesen aber nicht insgesamt infrage“, meint Trennheuser.

 

Der Essener Rat hatte die umstrittenen Kürzungen Ende November beschlossen. Betroffen sind davon Einrichtungen wie die Volkshochschule, die Folkwang Musikschule oder das Kulturzentrum Schloss Borbeck. Die Kürzungen sollen zum Schließen einer Haushaltslücke von 120 Millionen Euro beitragen.

 

Die Initiative „kulturgutEssen“ sieht in den betroffenen Kultureinrichtungen einen wichtiger Bestandteil der Essener Bildungs- und Kulturlandschaft. Mit ihren vielfältigen Angeboten trügen sie wesentlich zur Sicherung von kultureller Bildung und letztlich von Lebensqualität in der Stadt bei. Bereits in den vergangenen Jahren seien die Angebote durch zahlreiche Maßnahmen ausgedünnt worden. Die vom Rat beschlossenen Personalkürzungen hätten weitere drastische Einschnitte bei den Angeboten dieser Einrichtungen zur Folge.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren „kulturgutEssen“

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente