Pressemitteilung

"Kreative Unzulässigkeitsbegründung"

Mehr Demokratie kritisiert Vorlage zu Wittener Bürgerbegehren

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Unzulässigkeitsbegründung der Wittener Stadtverwaltung zum Bürgerbegehren gegen den geplanten Verkauf der Stadtbibliothek. „Was die Stadt sich da hat einfallen lassen ist kreativ, aber nicht unbedingt zutreffend“, sagte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer des Vereins, am Montag in Köln.

 

Nach Auffassung der Verwaltung steht das im Dezember mit mehr als 10.000 Unterschriften eingereichte Bürgerbegehren dem Verbot entgegen, durch einen Bürgerentscheid einer vom Rat noch zu treffenden Entscheidung vorzugreifen. Einen Umsetzungsbeschluss mit einer endgültigen Verkaufsentscheidung gebe es nicht, da bisher lediglich Prüfaufträge erteilt worden seien.

 

„Diese Aussage ist ganz offensichtlich falsch. Es gab in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Bürgerbegehren, die einem abzusehenden Ratsbeschluss vorgegriffen haben, die deshalb aber nicht unzulässig waren“, erläuterte Slonka die Rechtslage aus seiner Sicht. Jüngste Beispiele seien Begehren gegen den Nationalpark Siebengebirge in Bad Honnef, gegen den Verkauf der Freibadwiese in Bornheim oder für den Erhalt des Rathauses in Siegburg.

 

Der Vorwurf der Unbestimmtheit des Kostendeckungsvorschlags ist nach Meinung von Slonka ein Argument gegen diese Anforderung an Bürgerbegehren generell. „Die Stadt gibt selber zu, derzeit keinen verlässlichen Kostenvergleich zwischen einer Beibehaltung des aktuellen Bücherei-Standortes und einer Neuausrichtung der Bibliothek erstellen zu können. Wie soll ein Bürgerbegehren dann überhaupt einen Kostendeckungsvorschlag errechnen?“, fragt der Mehr Demokratie-Geschäftsführer. Weil die Frage der Kostendeckung in Nordrhein-Westfalen der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren ist, fordert Mehr Demokratie die Streichung dieser Anforderung aus der Gemeindeordnung.

 

Das Bürgerbegehren „Rettet unsere Stadtbibliothek“ richtet sich gegen die Neuorganisation des Wittener Bibliotheksangebots. Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates hatte im September dem Beschluss des Verwaltungsrats des Kulturforums Witten zugestimmt, den Verkehrswert der Stadtbibliothek zu ermitteln, die Veräußerung des Objekts einzuleiten und Standorte in den Stadtteilen aufzugeben. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen alle Standorte bis 2012 erhalten. Bis dahin soll eine Bürgerwerkstatt ein Konzept zur Sicherung und Fortentwicklung des Bibliotheksangebots erarbeiten. Der Rat entscheidet am 31. Januar über die Zulässigkeit des Begehrens.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Wittener Stadtbibliothek

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
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