Pressemitteilung

Kostenschätzung mit Meinungsmache

Mehr Demokratie kritisiert Verwaltung in Zülpich

Die Zülpicher Stadtverwaltung versucht über die Kostenschätzung für ein Bürgerbegehren potenzielle Unterzeichner vom Eintrag in die Unterschriftenlisten abzuhalten. Das zumindest meint die Initiative „Mehr Demokratie“. „Die Verwaltung hat den Initiatoren neben der Schätzung der Folgekosten des Begehrens auch Gegenargumente untergeschoben. Weil die Kostenschätzung unverändert zu übernehmen ist, stehen diese Argumente nun auch auf der Unterschriftenliste. Im Sinne des Gesetzgebers ist das aber nicht“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Der Stadtelternrat fordert mit dem Bürgerbegehren den Verbleib der städtischen Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt. Anlass sind Bestrebungen in Rat und Verwaltung, die Kindergärten an freie Träger zu geben. Damit soll die Haushaltssituation der im Kreis Euskirchen liegenden Stadt verbessert werden.

 

Seit Ende 2011 müssen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens die Unterzeichner auf der Unterschriftenliste darüber informieren, welche Kosten das Begehren im Erfolgsfall für die jeweilige Kommune nach sich ziehen würde. Nach Auskunft der Verwaltung wurden die städtischen Kindertagesstätten im vergangenen Jahr mit rund 535.000 Euro unterstützt. Zusätzlich zu dieser Information weist die Verwaltung aber auch darauf hin, dass Erfahrungen anderer Kommunen im Kreis Euskirchen gezeigt hätten, dass mit der Übertragung von Kindertagesstätten an andere Träger Einsparungen bei mindestens gleichbleibender Qualität erzielt werden können. Im Hinblick auf die anhaltenden Haushaltsdefizite der Stadt Zülpich sei aus rechtlicher Sicht eine Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten geboten.

 

„Verwaltung und Parteien haben an jeder anderen Stelle das Recht, für den Trägerwechsel zu werben, jedoch nicht an dieser Stelle. Eine solche Werbung in die Kostenschätzung zu schreiben ist durch die Gemeindeordnung nicht gedeckt“, erläutert Trennheuser. Laut Mehr Demokratie gab es in jüngerer Zeit mehrfach Probleme mit der Kostenschätzung für Bürgerbegehren. So hatte sich die Stadt Essen bei den Folgekosten eines Bürgerbegehrens gegen Kürzungen im Kulturbereich verrechnet, so dass die Initiatoren die Listen während der bereits laufenden Unterschriftensammlung ändern mussten. In Langenfeld hatte die Verwaltung statt der Kosten für die von einem Bürgerbegehren geforderte Nutzung eines alten Schulgebäudes für eine Gesamtschule die Kosten für einen Neubau an anderer Stelle berechnet.

 

Mehr Demokratie sieht die Kostenschätzung deshalb kritisch. „Wir halten die Kostenfrage für wichtig, sie gehört deshalb in die öffentliche Debatte über ein Bürgerbegehren, aber nicht auf die Unterschriftenliste“, so Geschäftsführer Trennheuser.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren für Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Zülpich

Pressesprecher


Jens Mindermann
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