Pressemitteilung

Kostenfrage kostet Bürgerbegehren kostbare Zeit

Bürgerbegehren in Bonn und Porta Westfalica müssen unnötig warten

Was kostet ein Bürgerbegehren eine Kommune im Erfolgsfall? Diese Frage wird in Nordrhein-Westfalen aktuell wieder zu einem Problem. In Porta Westfalica warten die Initiatoren eines Schul-Bürgerbegehrens seit nunmehr elf Wochen darauf, von der Stadt eine Schätzung der Kosten für den Fall zu erhalten, dass das Begehren erfolgreich ist. In Bonn hofft ein Schwimmbad-Bürgerbegehren seit fast sechs Wochen auf die gleiche Auskunft.

 

„Die beiden Fälle machen deutlich, dass die gut gemeinte Kostenschätzung für Bürgerbegehren und Verwaltungen nur ein Hindernis ist. Während Bürgerbegehren wochenlang auf eine Auskunft ihrer Stadt warten müssen, hängt das jeweilige Thema in der Luft. Dringend notwendige Entscheidungen können von den Bürgern nicht getroffen werden“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. Für die Verwaltungen bedeute die Erörterung der Kostenfrage nur unnötige Arbeit. „Jede Kostenschätzung ist subjektiv und zudem nur vorläufig. Die Kostenfrage gehört in die öffentliche Debatte, aber nicht als Zulässigkeitskriterium auf die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren“, sagt Trennheuser.

 

In Porta Westfalica berichten die mit den Hufen scharrenden Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt und die Sanierung aller Portaner Schulen von einer starken Verunsicherung der Verwaltung. „Die Stadt kann mit der eigentlich klaren Forderung des Bürgerbegehrens nichts anfangen und schiebt die Kostenfrage deshalb auf die lange Bank“, ärgert sich Trennheuser.

 

Der Landtag hatte 2011 beschlossen, dass die Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine offizielle Kostenschätzung der jeweiligen Kommune enthalten müssen. Dies war bereits in der Vergangenheit wiederholt zum Problem geworden. So hatte die Stadt Essen die Folgekosten eines Bürgerbegehrens gegen Personalkürzungen grob falsch berechnet. Statt der zuerst errechneten 2,2 Millionen Euro sollte das Bürgerbegehren plötzlich nur noch 946.800 Euro kosten. Die bereits mit der falschen Kostenschätzung gesammelten Unterschriften blieben aber gültig. Im aktuell wieder betroffenen Bonn hatte die Verwaltung sich 2015 bei einem Bürgerbegehren gleich zweimal verrechnet.

 

In Langenfeld hatte die Verwaltung 2013 einem Bürgerbegehren erklärt, dass die Umsetzung des Begehrensziels nicht möglich sei und eine Kostenschätzung für etwas ganz anderes erstellt. In Elsdorf sah sich die Verwaltung im vergangenen Jahr zu einer Kostenschätzung für gleich zwei Bürgerbegehren erst gar nicht in der Lage.

 

Aufgrund der gemachten Erfahrungen fordert Mehr Demokratie, die Kostenschätzung als Anforderung an Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen. Vorbild ist dabei das Bundesland Bayern. „Der Freistaat ist das Bundesland mit den meisten Bürgerbegehren, fordert von diesen aber keine Kostenschätzung. Trotzdem hat die direkte Demokratie dort noch keine Kommune finanziell ruiniert“, erklärt Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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