Pressemitteilung

Kosten von Bürgerbegehren anders diskutieren

Initiative: Kostendeckungsvorschlag auf Unterschriftenliste unsinnig

In die Auseinandersetzung über die Folgekosten des Bürgerbegehrens für die Sanierung des Kölner Schauspielhauses hat sich jetzt auch die Initiative „Mehr Demokratie“ eingeschaltet. Für sie sind die von der Stadt vorgelegten neuen Zahlen ein weiterer Beweis dafür, dass es unsinnig ist, von Bürgerbegehren überhaupt einen Kostendeckungsvorschlag zu fordern.

 

Die Kölner Stadtverwaltung hatte vergangene Woche eine von externen Gutachtern erarbeitete Machbarkeitsstudie zur Schauspielhaus-Sanierung vorgelegt. Danach würde eine Sanierung des gesamten Opernquartiers nach den Vorstellungen der Bürgerbegehrens-Initiatoren 300 Millionen Euro kosten. Die Initiative „Mut zu Kultur“ war als Trägerin des Bürgerbegehrens von Sanierungskosten von rund 180 Millionen Euro ausgegangen. Für dem vom Rat ursprünglich beschlossenen Neubau hatte die Stadt Kosten von 295 Millionen Euro veranschlagt.

 

Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) hat der Initiative deswegen nun leichtfertigen Umgang mit den Zahlen vorgeworfen. Sie habe mit „Täuschung und Trickserei“ gearbeitet und den Bürgern „Sand in die Augen“ gestreut. "Mut zu Kultur" wirft in einer Stellungnahme ihrerseits der Stadtspitze Manipulation vor. Angaben ihrer Schätzung seien falsch wiedergegeben und „Äpfel mit Birnen verglichen" worden. Die Zahlen müssten erst aufbereitet werden, damit ein sachlich richtiger Vergleich überhaupt möglich sei. So seien in der Planung der Initiative deutlich größere Kellerräume unter dem Offenbachplatz enthalten. Weiterhin seien die Kosten für ein Produktionszentrum, einen Orchestersaal und die Interimsbauten gar nicht Teil der Berechnungen gewesen.

 

„Die neue Kostenstudie zeigt, wie müßig es ist, von Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag zu verlangen“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Gerade im Baubereich gebe es mit jeder neuen Kostenschätzung neue Zahlen, objektive und verbindliche Kosten ließen sich vorab gar nicht sicher ermitteln und festlegen. „Die Initiatoren von Bürgerbegehren sind als Laien außerdem oft damit überfordert, binnen kurzer Zeit einen hieb- und stichfesten Kostendeckungsvorschlag zu machen. Nicht selten könnten auch die Stadtverwaltungen hier nicht weiter helfen, obwohl sie zur Beratung von Bürgerbegehren verpflichtet seien. Zudem sei jede Kostenberechnung manipulierbar.

 

„Die Kostenfrage gehört in die öffentliche Diskussion, aber nicht als Zulässigkeitskriterium auf die Unterschriftenliste von Bürgerbegehren“, meint Slonka deshalb. Im Übrigen sei es sinnvoller, die Bürger obligatorisch darüber abstimmen zu lassen, ob sie bereit sind, Großprojekte wie die Sanierung oder den Neubau des Schauspielhauses durch ihre Steuern zu finanzieren. Solche Fragen seien etwa in den Schweizer Gemeinden ständiges Thema von Volksabstimmungen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für die Sanierung des Kölner Schauspielhauses

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
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