Pressemitteilung

Kommunalwahl wieder ohne Hürde

Mehr Demokratie begrüßt Streichung der Sperrklausel

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat die heute vom Landtag beschlossene Abschaffung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW begrüßt. "Diese Hürde war so überflüssig wie ein Kropf", erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Mittwoch in Köln. Das Parlament hat heute mit den Stimmen von CDU und FDP das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen reformiert. Grund ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs (VGH), der die Sperrklausel im Dezember als verfassungswidrig beurteilt hatte.

 

Der Landtag hatte im Oktober 2007 das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen umgestellt. Nach dem seinerzeit beschlossenen Verfahren sollten Parteien und Wählergemeinschaften erst dann einen Sitz erhalten, wenn sie rechnerisch mindestens die Sitzzahl 1,0 erreicht haben. Hätte eine Partei aufgrund ihrer Wählerstimmen bis zu 0,99 Sitze erreicht, sollte anders als früher nicht aufgerundet werden. Hätte eine Partei mindestens einen Sitz errungen, sollten dagegen weitere Anteile ab 0,5 auf die nächsthöhere Sitzzahl aufgerundet werden. Im Extremfall hätte diese Regelung dazu geführt, dass bei kleinen Gemeinderäten auch Parteien mit mehr als acht Prozent der Stimmen nicht den Sprung in den Rat geschafft hätten.

 

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hatte in der Wahlrechtsänderung eine unzulässige Benachteiligung kleinerer Parteien gesehen und gegen die Sperrklausel geklagt. Die Verfassungsrichter waren der Argumentation der Partei gefolgt. Sie hatten geurteilt, dass das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen sei. Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers seien hier besonders enge Grenzen gezogen. Differenzierungen in diesem Bereich bedürften zu ihrer Rechtfertigung stets eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes.

 

Der Landtag habe weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dargelegt, dass die Regelung aus "zwingenden" Gründen erforderlich sei. Dies gelte auch für den vom Landtag angeführten Gesichtspunkt einer drohenden Funktionsunfähigkeit der Räte. Der Landtag habe nicht hinreichend deutlich gemacht, dass die Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen notwendig sei.

 

Die SPD hatte nach dem VGH-Urteil eine neue Sperrklausel von 2,5 Prozent gefordert. "Auch die Sozialdemokraten können aber keine Gemeinde benennen, deren Rat durch die Abschaffung der Sperrklausel funktionsunfähig geworden wäre. Damit fehlt die von den Verfassungsrichtern geforderte zwingende Begründung", kritisierte Slonka. NRW dürfe nicht hinter anderen Bundesländern zurückbleiben, die ihre Sperrklauseln allesamt abgeschafft hätten. Die Opposition solle deshalb die "Diskussion ohne Grundlage" endlich beenden.

 

Mehr Informationen: <link sperrklausel>Kommunalwahl: Landtag kippt Sperrklausel

Pressesprecher


Jens Mindermann
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