Pressemitteilung

Kommunale Finanznot bedroht Bürgerbegehren

Kein Geld für Umsetzung von Begehren für Bädererhalt in Erftstadt

Die Finanznot vieler nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden bedroht auch die praktische Durchführbarkeit kommunaler Bürgerbegehren. In Erftstadt hat der Rat am Dienstag ein Bürgerbegehren für den Erhalt von Schwimmbädern für unzulässig erklärt, weil dessen Umsetzung nicht finanzierbar sei.

 

Der Stadtrat hatte Ende März die Schließung des Kierdorfer Freibads und des Lehrbeckens in Bliesheim sowie im Falle höherer Reparaturkosten des Beckens in Erp beschlossen. Als Ersatz soll in Lechenich ein Kombibad gebaut werden, was angesichts der Haushaltslage der Stadt aber nicht sicher ist. Eine Bürgerinitiative wollte die Umsetzung des Beschlusses mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die Bäderschließung bedeute, dass die Grundschulen ihrem Lehrauftrag, Schülern das Schwimmen beizubringen, nicht mehr gerecht werden könnten, argumentieren die Initiatoren des Begehrens. Überdies müssten zahlreiche Angebote von Vereinen ersatzlos gestrichen werden.

 

Durch einen Weiterbetrieb der Bäder in Kierdorf, Bliesheim und Erp entstünden jährlich 250.000 Euro Betriebskosten. Die Bürgerinitiative hatte deshalb vorgeschlagen, zur Deckung der Kosten die Gewerbesteuer wieder auf den im Jahre 2008 geltenden Satz zu erhöhen. Die Sanierung des Bliesheimer Beckens sollte durch ein Darlehen finanziert werden. Das Kierdorfer Freibad sei günstig durch die örtliche Bürgerinitiative weiterzuführen.

 

Die Schwimmfreunde hatten mehr als 6.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Trotz der breiten Unterstützung läuft das Begehren aber nun ins Leere. Die Stadt habe mit einem Haushaltsdefizit von 11,3 Millionen Euro kein Geld für die Bäder, begründeten CDU, FDP und Grüne ihren gestrigen Unzulässigkeitbeschluss. Sie können sich dabei auf eine Vorlage der Stadtverwaltung berufen. Diese hatte in einer Sitzungsvorlage ausgeführt, dass die Anhebung der Gewerbesteuer und die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen bei Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt ein legitimer und ausreichender Kostendeckungsvorschlag sei. Bei Städten und Gemeinden im Haushaltssicherungskonzept oder mit Nothaushalt seien laut Düsseldorfer Innenministerium aber alle Mehreinnahmen zur Schuldentilgung zu verwenden. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes müssen dieses Jahr 143 Mitgliedskommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.

 

„Bürgerbegehren mit Kostenfolgen sind in solchen Kommunen nahezu unmöglich“, erläutert Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. Er plädiert dafür, die Bürger stärker selber über kommunale Steuern, Abgaben und Investitionen entscheiden zu lassen. Der Geschäftsführer verweist auf positive Erfahrungen aus der Schweiz, wo die Wähler in vielen Gemeinden und Kantonen über Steuern und Abgaben ebenso per Referendum entscheiden wie ab einer gewissen Höhe über neue Ausgaben und Kreditaufnahmen. „Dabei betätigen sich die Bürger als effektive Schuldenbremse, so dass es zu Verschuldungssituationen wie jetzt in Erftstadt meist erst gar nicht kommt“, so Slonka.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Bädererhalt in Erftstadt

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente