Pressemitteilung

Köln bleibt abstimmungsfreie Zone

Bürgerbegehren gegen Hafenausbau für unzulässig erklärt

Köln bleibt in Deutschland weiterhin die einzige Millionenstadt ohne Bürgerentscheid. Der Rat der Domstadt hat am Dienstagabend ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Ausbau des Godorfer Hafens mit den Stimmen von SPD und CDU für unzulässig erklärt. Damit kommt das Begehren nicht zur Abstimmung.

 

SPD und CDU begründeten den Unzulässigkeitsbeschluss mit einem Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Die Thematik des Begehrens beziehe sich auf eine Angelegenheit, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei. Solche Angelegenheiten sind in NRW vom Bürgerentscheid ausgeschlossen.

 

"Damit ist in Köln bereits zum dritten Mal ein Bürgerbegehren durch die beteiligungsfeindlichen Regeln für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu Fall gebracht worden", bedauerte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr Demokratie", den Ausgang des Begehrens. In den vergangenen Jahren waren bereits Bürgerbegehren gegen den Bau einer Müllverbrennungsanlage und den Verkauf der städtischen Wohnungsgesellschaft GAG aufgrund dieser Regeln für unzulässig erklärt worden. Mehr Demokratie kritisiert die umfassenden Themenausschlüsse für Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung des Landes. So sind anders als in einigen anderen Bundesländern Initiativen zu Großprojekten wie dem Hafenausbau in Köln nicht erlaubt.

 

"Damit werden die Bürger ausgerechnet bei den wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Fragen im Zustand der Unmündigkeit gehalten", kritisierte Schily. Mehr Demokratie fordert, den Themenausschlusskatalog für Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung zu reduzieren. Vorbild ist das Bundesland Bayern. Die dort praktizierten Regeln für die direkte Demokratie gelten bundesweit als vorbildlich. Während in NRW rund 40 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden, liegt diese Quote im Freistaat deshalb bei nur 16 Prozent.

 

Anders als die Kölner konnten die Bürger der anderen deutschen Millionenstädte bereits mehrfach per Bürgerentscheid über politische Sachfragen entscheiden. So gab es in Berliner Stadtbezirken etwa Abstimmungen über den Erhalt einer Schule und die Erhebung von Parkgebühren. In Hamburg konnten die Wähler über die Bebauung eines Bahnhofvorplatzes und ein Tempolimit auf einer Hauptverkehrsstraße abstimmen. In München fanden seit 1995 schon sechs Bürgerentscheide statt. Hierbei ging es etwa um den Bau von Straßentunneln und eines neuen Fußballstadions, den Erhalt von Stadtteilbibliotheken und den Bau von zwei Hochhaustürmen in der Nähe des Siegestores.

 

Hintergrund:

<link>Bürgerbegehren gegen Hafenausbau

<link>Begehren verboten - Themenausschlüsse für Bürgerbegehren

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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