Pressemitteilung

Killer Kostendeckung: das letzte Opfer

Mülheimer Rat stoppt Bürgerbegehren für Schulerhalt

Kurz bevor diese Anforderung an Bürgerbegehren außer Kraft tritt, hat der Kostendeckungsvorschlag noch einmal ein Opfer gefordert. Der Mülheimer Stadtrat hat am Donnerstag ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Hauptschule Bruchstraße für unzulässig erklärt. Nach Auffassung der Ratsmehrheit wurden die Unterzeichner auf der Unterschriftenliste des Begehrens nicht darüber informiert, dass der Erhalt der Schule Auswirkungen auf andere Schulen habe. In Zukunft ist die Kostenfrage kein Unzulässigkeitsgrund mehr.

 

„Der Landtag hatte in der vergangenen Woche ein Einsehen und die Klärung der Kostenfrage neu geregelt“, erläuterte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, den Hintergrund. Wenn die Änderung voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft getreten ist, müssen die Kommunalverwaltungen eine Schätzung der Folgekosten eines Bürgerbegehrens erstellen. Diese wird dann auf die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens gesetzt. Bisher mussten die Initiatoren der direkt-demokratischen Initiativen selber die Kosten etwa für die Weiterführung einer Schule berechnen und darlegen, wie diese Kosten gedeckt werden sollen.

 

Weil Gemeinden und Bürgerbegehren häufig zu unterschiedlichen Rechenergebnissen kamen, war der Kostendeckungsvorschlag nach Angaben von Mehr Demokratie in der Vergangenheit der häufigste Unzulässigkeitsgrund. Von den 506 seit der Einführung der direkten Demokratie 1994 eingereichten Bürgerbegehren wurden rund 45 Prozent für unzulässig erklärt. Im als in Sachen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vorbildlich geltenden Bayern liegt der Anteil nur bei 18 Prozent.

 

Um eventuell doch noch eine Abstimmung über die Zukunft der Mülheimer Hauptschule herbeizuführen, hat der Rat gestern eine Sondersitzung am 18. Januar beschlossen, um über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zu entscheiden. Zwei Drittel der Ratsmitglieder müssten dann dafür stimmen, dass der Rat den Bürgern die Schulfrage zur Abstimmung vorlegt. „Das wäre der Königsweg dafür, der Forderung von über 10.000 Unterstützern des Bürgerbegehrens Gehör zu verschaffen“, meint Mehr Demokratie-Geschäftsführer Slonka. Der Ratsbürgerentscheid wäre verbindlich, wenn mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten die Frage mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren für Erhalt der Hauptschule Bruchstraße in Mülheim

Pressesprecher


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