Pressemitteilung

Jede dritte Unterschrift ungültig

Mehr Demokratie kritisiert strenge Prüfung von Bürgerbegehren

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die ihrer Meinung nach immer strenger werdende Prüfung der für Bürgerbegehren geleisteten Unterschriften. In einem aktuellen Fall in Schwerte hat die Verwaltung jede dritte Unterschriften für ein Begehren pro Nahversorgungszentrum im Stadtteil Ergste für ungültig erklärt. „Der Anteil gestrichener Unterschriften liegt sonst meist bei zehn bis 15 Prozent, das Prüfergebnis in Schwerte ist schon ein heftiger Ausreißer nach oben“, meint Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Die Bürgerinitiative muss nun weitere Unterschriften nachreichen. Sie hatte 3.558 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren gesammelt. Anerkannt wurden jedoch nur 2.379 Unterschriften. Ähnliche Fälle weiß Mehr Demokratie aktuell aus Grevenbroich und Rheda-Wiedenbrück zu berichten. In Grevenbroich hatte eine Initiative zunächst 3.588 Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht, davon wurden aber 671 von den Listen gestrichen. Das sind knapp 19 Prozent. In Rheda-Wiedenbrück erklärte die Verwaltung von 3.545 Unterschriften 1.257 für ungültig. Das sind fast 36 Prozent.

 

Ungültig sind Unterschriften für Bürgerbegehren dann, wenn die Unterzeichner mangels EU-Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ort nicht stimmberechtigt sind. Weitere Unzulässigkeitsgründe sind Mehrfacheintragungen oder die Unleserlichkeit der persönlichen Angaben. Damit die Unterstützer eines Bürgerbegehrens als eintragungsberechtigt erkannt werden können, müssen sie neben ihrem Namen ihre Adresse und ihr Geburtsdatum angeben. „Fehlen Hausnummer oder Geburtsdatum, werden solche Eintragungen in der jüngeren Vergangenheit zunehmend von den Listen gestrichen“, stellt Trennheuser fest. Dabei seien die Unterzeichner anhand der vorhandenen Daten meist eindeutig identifizierbar.

 

Unterstützung findet Mehr Demokratie beim renommierten Verwaltungsrechtsexperten Professor Frank Bätge von der Fachhochschule für öffentliches Recht in Köln. „Bei einem Bürgerbegehren handelt es sich lediglich um einen Antrag auf die Herbeiführung einer Entscheidung durch den Rat oder die Bevölkerung“, so Bätge. Hieran müssten sich Verwaltungen bei der Unterschriftenprüfung orientieren. „Unvollständige Angaben stehen der Gültigkeit von Unterschriften nicht immer zwingend entgegen“, so der Demokratie-Experte weiter. Hätte die Verwaltung in Schwerte sich hieran gehalten, hätten die Unterschriften für das dortige Bürgerbegehren gereicht. Bätge fordert den Landtag auf, in die unterschiedliche Prüfungspraxis der Gemeinden ordnend einzugreifen.

 

Mehr Informationen: <link>Aktuelle Bürgerbegehren in NRW

Pressesprecher


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