Pressemitteilung

Innenministerium verunsichert Zülpicher Rat

Bürgerentscheid wegen Ministeriumsempfehlung nicht am Wahltag

Weil das Innenministerium die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen für problematisch hält, findet eine gestern vom Rat der Stadt Zülpich beschlossene Abstimmung über die Zukunft einer Grundschule nicht am Tag der Bundestagswahl am 22. September statt. Stattdessen werden die Wähler zwei Wochen vorher an die Urnen gerufen. Bei der Initiative „Mehr Demokratie“ bedauert man die Entscheidung.

 

„Es gibt rechtlich gesehen keinen zwingenden Grund gegen die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden und Wahlen. Die Empfehlung des Innenministeriums ist unverbindlich und vom Inhalt her irreführend“, meint Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Leider hätten sich die Kommunalpolitiker in Zülpich durch die Stellungnahme des Innenministeriums trotzdem verunsichern lassen. „Hintergrund dürfte aber auch sein, dass so manches Ratsmitglied hofft, dass das Bürgerbegehren bei einer niedrigen Abstimmungsbeteiligung nicht die erforderliche Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten erreicht“, vermutet Trennheuser.

 

Das Innenministerium verweist die Kommunen in seiner Empfehlung auf allgemeine behördliche Ausführungen zur Durchführung von Wahlen, die nach Auffassung des Ministeriums spiegelbildlich auch für Bürgerentscheide gelten. Danach ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, dass eine Wahl nicht durch „wahlfremde Aktionen“ gefährdet wird. „Das Innenministerium geht dabei aber fälschlicherweise davon aus, dass verbindliche Bürgerentscheide wie unverbindliche Bürgerbefragungen und damit wie wahlfremde Aktionen zu behandeln sind“, kritisiert Trennheuser. Bürgerentscheide hätten laut Gemeindeordnung aber den Rang eines Ratsbeschlusses. Sie stünden außerdem unter einem besonderen Schutz, da sie innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid aufgehoben werden könnten.

 

„Wegen der besonderen Stellung von Bürgerentscheiden gibt es in Baden-Württemberg und Hamburg Vorschriften, nach denen Bürgerentscheide mit Wahlen zusammengelegt werden können oder sollen“, erläutert Trennheuser. Auch in NRW hätten sich Städte wie Dortmund, Gelsenkirchen und Köln per Satzung zur Zusammenlegung von Bürgerentscheiden und Wahlen verpflichtet. Als aktuelles Gegenbeispiel zur Entscheidung des Zülpicher Rates nennt Trennheuser die Stadt Bedburg. Dort plant man zwei Ratsbürgerentscheide über den künftigen Rathaus-Standort, die am 22. September stattfinden sollen. „Der Bürgermeister von Bedburg hat sich von uns überzeugen lassen, dass nichts gegen eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht“, berichtet der Mehr Demokratie-Geschäftsführer.

 

Mehr Demokratie fordert das Innenministerium auf, seine Empfehlung an die Kommunen zu korrigieren, um weitere Verunsicherungen in anderen Städten zu vermeiden.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerentscheid über Grundschule Füssenich in Zülpich
  • <link>Faire Abstimmungsregeln
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