Pressemitteilung

Hürde für Sperrklausel hoch gelegt

Hamburger Verfassungsgericht unterscheidet Bezirke und Gemeinden

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute in einem Urteil die besondere Schutzwürdigkeit der Gleichheit der Stimmen bei Kommunalwahlen und damit die Fragwürdigkeit von Sperrklauseln bei solchen Wahlen bestätigt. Die Richter befanden die Drei-Prozent-Klausel bei Bezirksversammlungswahlen in der Hansestadt für zulässig, betonten dabei aber den Unterschied von Stadtbezirken und eigenständigen Kommunen.

 

„Bei den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg handelt es sich nicht um Gemeinden (…). Ihnen fehlt es an der die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnenden Rechtsfähigkeit und Allzuständigkeit“, so das Gericht. In den Gemeinden müsse das Volk aber eine Vertretung haben, „die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“. Durch Sperrklausel wird das Prinzip der Gleichheit bei Wahlen beeinträchtigt.

 

Nach Meinung der Initiative „Mehr Demokratie“ sind damit die Chancen für den Bestand der in NRW von SPD, CDU und Grünen geplanten Sperrklausel weiter gesunken. „Alle Verfassungsgerichte der Länder und das Bundesverfassungsgericht lehnen Sperrklauseln auf Gemeindeebene ab. Es ist kaum zu erwarten, dass die Richter im Fall einer Klage gegen eine neue Wahlhürde in NRW anders entscheiden“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

SPD, CDU und Grüne hatten Anfang Oktober einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in den Landtag eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hatte 1999 solche Wahlhürden in einem Urteil für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen verstoßen. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs sehen durch veränderte Bedingungen in den Räten jedoch die Notwendigkeit für eine neue Sperrklausel als gegeben an. Sie soll zukünftig bei 2,5 Prozent liegen und in der Landesverfassung verankert werden.

 

Nach Meinung von SPD, CDU und Grünen ist die Handlungsfähigkeit der Räte durch eine zunehmende Zersplitterung gefährdet. Die stark gestiegene Zahl von Einzelmandatsträgern und Gruppen behinderten und erschwerten deren Arbeit. In bestimmten Fällen drohe die Funktionsunfähigkeit der kommunalen Vertretung.

 

„Diese dramatische Darstellung entspricht weder der Realität, noch ist sie als Argument für eine Sperrklausel ausreichend. Laut Verfassungsgerichtshof ist nur eine tatsächlich eingetretene Funktionsunfähigkeit von Räten als Begründung für eine Sperrklausel akzeptabel. Dieser Fall ist aber bisher nirgendwo eingetreten“, argumentiert Trennheuser.

 

Mehr Informationen: <link>SPD, CDU und Grüne für neue Sperrklausel

Pressesprecher


Jens Mindermann
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