Pressemitteilung

Hü und Hott bei Bürgerbegehren in Bad Oeynhausen

Streit über Zulässigkeit von Initiative für „starke Stadtwerke“

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert das „Hü und Hott“ der Stadt Bad Oeynhausen beim Umgang mit einem Bürgerbegehren für wirtschaftlich eigenständige Stadtwerke. Nachdem die Stadt den Initiatoren des Begehrens vor Beginn der Unterschriftensammlung signalisiert hatte, dass das Bürgerbegehren zulässig sei, hatte sie dem Rat nach Einreichung der Unterschriften empfohlen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. An diese Empfehlung hat sich der Rat nicht gehalten und das Begehren gestern Abend für zulässig erklärt. Bürgermeister Klaus Müller-Zahlmann (SPD) will diese Entscheidung nun bei der Kommunalaufsicht beanstanden.

 

Nach Angaben der Initiative „Starke Stadtwerke“, die das Bürgerbegehren initiiert hat, hatte die Stadt nach der Anmeldung des Bürgerbegehrens die Auskunft erteilt, dass die Fragestellung des Begehrens „allem Anschein nach zulässig“ sei. Dabei hatte die Verwaltung aber auch darauf hingewiesen, dass diese Auskunft nicht rechtsverbindlich ist. „Genau das ist das Problem. Es gibt für Bürgerbegehren vor Einreichung der Unterschriften keine Zulässigkeitsprüfung, auf die sie sich verlassen können“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Sein Verein fordert deshalb, eine rechtsverbindliche inhaltliche Zulässigkeitsprüfung bereits nach der Anmeldung eines Bürgerbegehrens bei einer Kommune durchzuführen.

 

Eine solche Vorprüfung gibt es bereits in Berlin und Thüringen. Auch bei landesweiten Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen wird deren Zulässigkeit vor dem Beginn der Unterschriftensammlung durch das Innenministerium geprüft. Die FDP hatte im Februar im Landtag einen Antrag auf Einführung der Vorprüfung gestellt. Der Kommunalausschuss des Parlaments wird sich am 7. Juni in einer Expertenanhörung mit dem Thema befassen.

 

Auslöser des Bürgerbegehrens in Bad Oeynhausen ist das Interesse der EON Westfalen Weser AG (EWA) am Betrieb des Stromnetzes und gegebenenfalls auch des Gasnetzes der Stadt. Die Stadt will Aktien der E.ON AG zu übernehmen, um so zukünftig mindestens Anteile in Höhe von 3,45 Prozent an dem neuen Netzbetreiber zu halten. Die Initiative „Starke Stadtwerke“ will hingegen, dass die Stadtwerke in Bad Oeynhausen, Löhne und Vlotho als „kommunales Regionalwerk“ die Leitungsnetze verwalten. Diese Stadtwerke bewerben sich um eine Konzessionserteilung. Der neue Gesellschaftsvertrag soll vorsehen, dass nur die Kommunen Anteile behalten dürfen, die dem neuen Netzbetreiber auch die Konzession erteilen. Eine Vergabe der Konzession an die örtlichen Stadtwerke ist aus Sicht der Bürgerbegehrensinitiatoren dann sehr unwahrscheinlich.

 

Die Bürgerbegehrensinitiatoren fordern daher den Verkauf der aktuell gehaltenen Anteile. Die Stadt soll ihre derzeitigen Anteile von 1,23 Prozent an der EWA nicht in eine große neue Netzgesellschaft einbringen, an der voraussichtlich mehrere Dutzend Kommunen beteiligt sein werden.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren „Starke Stadtwerke“

Pressesprecher


Jens Mindermann
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