Pressemitteilung

Hessen entscheiden über Schuldenbremse

Mehr Demokratie fordert Verfassungsreferenden auch in NRW

In Hessen können die Wähler am Sonntag darüber entscheiden, ob eine Schuldenbremse für den Landeshaushalt in die Landesverfassung aufgenommen wird. Die Volksabstimmung findet statt, weil vom hessischen Landtag beschlossene Verfassungsänderungen von den Bürgern obligatorisch in einem Referendum bestätigt werden müssen. Die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert die Einführung von Verfassungsreferenden auch in Nordrhein-Westfalen. „Die NRW-Verfassung ist 1950 per Referendum von den Bürgern beschlossen worden, deshalb sollten diese auch bei Änderungen ihrer Bürgerrechte das letzte Wort haben“, erläuterte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. In vielen Staaten seien solche Referenden längst eine Selbstverständlichkeit.

 

Der Hessische Landtag hatte im Dezember die Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung beschlossen. Grund hierfür war eine Änderung des Grundgesetzes durch den Bundestag. Das Parlament hatte die für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundzüge für die verfassungsrechtliche Begrenzung der Nettokreditaufnahme neu festgelegt. Diese Änderung soll insbesondere in Übereinstimmung mit dem reformierten europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern sicher stellen. Bund und Länder müssen danach ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Das Grundgesetz enthält jedoch kein absolutes Verbot der Kreditaufnahme, sondern lediglich den Grundsatz eines strukturell ausgeglichenen Haushalts. Kreditaufnahmen bei anormalen konjunkturellen Entwicklungen und in außergewöhnlichen Notfällen bleiben weiterhin zulässig. Die nähere Ausgestaltung wird den Ländern überlassen.

 

Dis bisherige Regelung zur Kreditaufnahme in der hessischen Landesverfassung wäre nach Auffassung der Landtagsmehrheit ab 2020 nicht mehr mit der Vorgabe des Grundgesetzes vereinbar und dürfe danach nicht mehr angewendet werden. Ohne eine Übertragung der Ausnahmemöglichkeiten des Grundgesetzes in das Landesrecht gelte ab dem Jahr 2020 ein absolutes Verbot der Netto-Neuverschuldung. Der Landtag könne dann nicht mehr flexibel und angemessen auf konjunkturschwankungs- und notlagenbedingte Ausnahmefälle reagieren.

 

Das Referendum in Hessen ist die 17. obligatorische Volksabstimmung über die Änderung einer Landesverfassung in Deutschland. In Bayern und Hessen als einzigen Bundesländern mit solchen Referenden hatten die Bürger in der Vergangenheit bereits über Themen wie die Verlängerung der Legislaturperiode, die Herabsetzung des Wahlalters oder die Einfügung des Umweltschutzes als Staatsziel in die Verfassung abgestimmt.

 

Mehr Informationen: <link>Verfassungsänderung - Die Bürger fragen

Pressesprecher


Jens Mindermann
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