Mehr Demokratie fordert Wahlrechtsreform auch in NRW
Die Hamburger Bürgerschaft hat am Mittwochabend ein neues Wahlrecht für die Hansestadt beschlossen. Bei Bürgerschaftswahlen können die Wähler in Zukunft gezielt Kandidaten aus den Listen aller Parteien auswählen. Die Initiative "Mehr Demokratie" fordert ein solches Wahlsystem auch für Nordrhein-Westfalen.
In Hamburg hat jeder Wähler nun fünf Wahlkreisstimmen, die er auf einen oder mehrere Kandidaten verteilen kann. Außerdem gibt es fünf Landeslistenstimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber oder aber eine oder mehrere Parteilisten verteilt werden können. Hierdurch können die Wähler die Listenreihenfolge der Kandidaten noch einmal verändern. "Das fördert den Wettbewerb zwischen den einzelnen Mandatsbewerbern und bringt mehr Bürgernähe in die Politik" erläuterte NRW-Landesgeschäftsführer Alexander Slonka zwei Vorteile dieses Wahlrechts.
Die Reform beendet eine jahrelange Auseinandersetzung über das richtige Wahlsystem für Hamburg. Bereits 2004 hatten die Hamburger in einem Volksentscheid mit Zweidrittel-Mehrheit die Einführung des "Kumulieren und Panaschieren" genannten Wahlrechts beschlossen. Die CDU hatte diese Reform mit ihrer Bürgerschaftsmehrheit aber in Teilen wieder rückgängig gemacht. Daraufhin hatte Mehr Demokratie ein neues Volksbegehren zur Wiederherstellung des per Volksentscheid beschlossenen Wahlrechts gestartet. Binnen drei Wochen hatten sich im Januar und Februar mehr als 76.000 Hamburger in die Unterschriftenlisten eingetragen. Die CDU hatte infolgedessen eingelenkt und zusammen mit den anderen Fraktionen und Mehr Demokratie die gestern beschlossene Wahlrechtsänderung vereinbart.
In inzwischen 13 Bundesländern haben die Wähler bei Kommunalwahlen die Möglichkeit, die Kandidatenlisten der Parteien zu verändern. Nur in Berlin, NRW und dem Saarland können die Wähler nichts anderes, als die vorgegebenen starren Listen abzunicken. Mehr Demokratie hatte deshalb im vergangenen Jahr mehr als 72.000 Unterschriften für eine Volksinitiative zur Demokratisierung des Kommunalwahlrechts in NRW an den Landtag übergeben. Das Parlament hatte die Initiative aber im September gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt.
"CDU und FDP haben sich bei der Debatte über die Abschaffung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen sehr ins Zeug gelegt, weil es dabei auch um die Wahlchancen der Liberalen ging. Wenn es aber um die Interessen der Wähler geht, herrscht bei der Landesregierung Fehlanzeige", kritisierte Slonka. In Oppositionszeiten hatten CDU und FDP die Einführung von Kumulieren und Panaschieren in Nordrhein-Westfalen befürwortet, diese Haltung nach ihrer Regierungsübernahme aber aufgegeben.
Mehr Informationen:
<link http: www.faires-wahlrecht.de>Volksbegehren "Faires Wahlrecht" in Hamburg
<link>Kommunalwahl: Mehr Demokratie beim Wählen