Pressemitteilung

Grüne halten sich Sperrklausel-Tür offen

Mehr Demokratie bedauert unklare Haltung

Die Initiative „Mehr Demokratie“ bedauert die weiterhin unklare Haltung der NRW-Grünen zu einer neuen Kommunalwahl-Sperrklausel. „Die Grünen haben sich zwar viele Wenns und Abers in ihren Beschluss geschrieben, eine klare Absage an eine neue Wahlhürde sieht aber anders aus“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

„Die Einführung einer niedrigschwelligen Sperrklausel von höchstens drei Prozent kann eine Möglichkeit sein, die Funktionsfähigkeit der Räte zu sichern“, heißt es im Beschluss des Landesparteirates der Grünen, der am Sonntag in Mülheim stattfand. Wichtiger seien aber konkrete Maßnahmen, die die Arbeit der Ehrenamtler in den Kommunalvertretungen spürbar verbesserten und damit das kommunale Ehrenamt attraktiver mache. Sollte ein Antrag zur Verankerung einer neuen Sperrklausel eingebracht werden, wollen die Grünen auf eine hohe Rechtssicherheit und eine sorgfältige Begründung achten.

 

"Statt die Erfahrungen der letzten 16 Jahre gründlich auszuwerten, in denen die Räte ohne Sperrklausel ausgekommen sind, wird auf Basis von Vermutungen und persönlichen Erfahrungsberichten debattiert", meint Trennheuser. Er erinnerte daran, dass selbst ein von der SPD-Fraktion im Landtag in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Schluss kommt, dass der vom Verfassungsgerichthof des Landes geforderte Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten auch nach der jüngsten Kommunalwahl nicht gegeben ist. „Weil damit klar ist, dass eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes nicht lange Bestand hätte, soll die Sperrklausel nun in die Landesverfassung geschrieben werden. Auch da ist sie aber nicht sicher“, so Trennheuser.

 

Die Wahlrechtsexperten von Wahlrecht.de erläutern auf ihrer Internetseite, dass eine Sperrklausel ein Verstoß gegen das Grundgesetz wäre, das wie die Landesverfassung das Prinzip der Gleichheit aller bei einer Wahl abgegebenen Stimmen hochhält. Fallen Stimmen wegen einer Sperrklausel unter den Tisch, ist dieses Prinzip verletzt. Bei Wahlrecht.de er-wartet man deshalb, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht über das Thema entscheiden wird.

 

Wenn der Verfassungsgerichtshof die Sperrklausel für grundgesetzwidrig halte, aber keinen Verstoß gegen die Landesverfassung feststellt, müssten die Richter die Klausel dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Aber auch dann, wenn die Verfassungsrichter die Dreiprozenthürde für vereinbar mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit erklären wollten, müsse letztlich Karlsruhe entscheiden, weil damit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landesverfassungsgerichte abgewichen werde.

 

Mehr Informationen: <link www.wahlrecht.de news>Wahlrecht.de: Sperrklausel-Gutachten für SPD-Fraktion ignoriert entscheidendes Problem

Pressesprecher


Jens Mindermann
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