Bürgerbegehren in Meinerzhagen laut Verwaltung unzulässig
Schon wieder droht einem Bürgerbegehren in NRW wegen fehlender Hausnummern das Scheitern. Einem Begehren gegen die Neugestaltung des Stadthallenumfeldes in Meinerzhagen fehlen ganze acht gültige Unterschriften. 55 von 1.425 Unterschriften hält die Verwaltung wegen unvollständiger Adressangaben für ungültig. Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die strengen Prüfungsmaßstäbe.
„Die Identifizierbarkeit der Unterzeichner sollte zur Gültigkeit ihrer Unterschriften ausreichen, alles andere entspricht nicht dem Sinn der Unterschriftenprüfung und ist deswegen unverhältnismäßig“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Bei den Eintragungen absolute Perfektion zu verlangen sei auch deshalb falsch, weil mit der Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens noch gar keine Entscheidung getroffen werde. „Ein Bürgerbegehren ist nur der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids, erst hier sind höhere Maßstäbe anzulegen“, meint Trennheuser.
Die von der Meinerzhagener Verwaltung zur Begründung ihres Prüfungsverfahrens zitierten Urteile von Verwaltungsgerichten zu ähnlichen Fällen scheinen zudem nur noch eine kurze Haltbarkeit zu haben. Aufgrund einer Klage eines Bürgerbegehrens in Rheda-Wiedenbrück hat das Oberverwaltungsgericht in Münster von der Stadt eine detaillierte Auflistung der Ungültigkeitsgründe der dort von den Listen gestrichenen Unterschriften angefordert. Das Schreiben hierzu enthielt den Hinweis, dass fehlende Angaben erst dann von Bedeutung seien, „wenn die Person anhand der vorhandenen Merkmale nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar ist“. Beim betreffenden Bürgerbegehren für den Erhalt einer Schule waren 36 Prozent aller Eintragungen für ungültig erklärt worden. In Essen fehlten einem ähnlich gelagerten Bürgerbegehren nur 75 Unterschriften.
Der Kommunalausschuss des Landtags hatte Anfang Juli gegen die Stimmen von FDP und Piraten eine gesetzliche Klärung der Gültigkeitskriterien für Unterschriften, die für Bürgerbegehren geleistet werden, abgelehnt. Diese Klärung scheint nun das Oberverwaltungsgericht vornehmen zu wollen. Ein Urteil wird frühestens für September erwartet.
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