Pressemitteilung

Frist wird Falle für Bürgerbegehren

Initiative in Mülheim für unzulässig erklärt

Der Rat der Stadt Mülheim hat gestern ein Bürgerbegehren für den Erhalt der städtischen Volkshochschule an ihrem jetzigen Standort für unzulässig erklärt. Nach Meinung der Ratsmehrheit wurde das Begehren zu spät eingereicht. Die Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ hatte am 13. Juli 10.573 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren bei der Stadt eingereicht. Nach Meinung der Stadt war die Einreichungsfrist aber bereits am 7. März abgelaufen.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren. „In Sachen VHS-Umzug ist noch nichts passiert. Der Rat könnte weiterhin jederzeit entscheiden, die VHS an ihrem jetzigen Standort zu belassen. Bürger dürfen das nicht. Das ist absurd“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

In Nordrhein-Westfalen müssen Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse spätestens drei Monate nach der Entscheidung des Rates mit der notwendigen Unterschriftenzahl eingereicht sein. Bei Begehren zu Satzungs- und Bauleitplanungsfragen gilt sogar nur eine sechswöchige Frist, die mit der Veröffentlichung des jeweiligen Beschlusses im Amtsblatt beginnt.

 

„Die Praxis in anderen Bundesländern zeigt, dass Einreichungsfristen für Bürgerbegehren nicht nötig sind. In Bayern und Schleswig-Holstein gibt es solche Fristen nicht“, erläutert Trennheuser. Bayern sei dabei das Land mit dem mit Abstand meisten Bürgerbegehren unter allen Bundesländern.

 

In Mülheim hatte der Stadtrat der Verwaltung am 7. Dezember vergangenen Jahres Prüfaufträge mit mehreren Varianten erteilt: Geprüft werden sollen vier Alternativen, wo und in welcher Form künftig der VHS-Betrieb stattfinden kann und was die wirtschaftlichste Lösung wäre. Das aus den 70er Jahren stammende Gebäude entspricht nach Meinung der Stadt energetisch nicht mehr den Anforderungen der Zeit. Eine Sanierung werde bis zu 16 Millionen Euro kosten.

 

Die Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ will die VHS am jetzigen Standort erhalten. Das VHS-Gebäude am jetzigen, zentralen Standort sei aus allen Stadtteilen gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Es werde von den Mülheimer Mitbürgern gut angenommen, vor allem auch weil es sich harmonisch in das Gelände um das Schloss Broich, die MüGa, den Ringlokschuppen und die Stadthalle einfüge, ohne zu prominent zu wirken.

 

Gegen die gestrige Unzulässigkeitsentscheidung des Rates wollen die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens nun Klage einreichen.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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