Pressemitteilung

Frist fällt Bäume in Bochum

Mehr Demokratie kritisiert Einreichungsfrist für Bürgerbegehren

Zum zweiten Mal binnen einer Woche ist in Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren durch die Einreichungsfrist zu Fall gebracht worden. Nachdem der Rat der Stadt Iserlohn in der vergangenen Woche ein Begehren gegen eine Gesamtschule wegen Verfristung für unzulässig erklärt hatte, wird dieses Schicksal jetzt auch ein Bürgerbegehren in Bochum ereilen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist die Initiative gegen den Bau des geplanten Musikzentrums unzulässig, weil es nicht rechtzeitig eingereicht wurde.

 

Die Richter hatten am Freitag einen Antrag der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Beginn der Bauarbeiten für das Musikzentrum abgelehnt. Der Stadt sollte die heute begonnene Fällung von 31 Bäumen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens untersagt werden. Nach Auffassung des Gerichts ist das Begehren gegen einen Beschluss des Rates vom 5. Juli aber unzulässig, da es erst am 25. Oktober eingereicht wurde und deshalb die in der Gemeindeordnung vorgeschriebene Einreichungsfrist von drei Monaten nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden sei. Zwar unterbricht die Anmeldung eines Bürgerbegehrens die Frist, dies laut Verwaltungsgericht bei Anmeldungen per Email aber nur, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbunden seien. Eine solche Signatur sei notwendig, um den im Rechtsverkehr gerade bei elektronischen Dokumenten erforderlichen Schutz vor Fälschungen zu gewährleisten. Die Email-Anmeldung des Bürgerbegehrens hatte keine solche Signatur.

 

„Das eigentliche Problem ist nicht die Signatur, sondern die Frist. Weil die gewählten Bürgervertreter im Rat ihre eigenen Entscheidungen länger wieder zurücknehmen können als die Bürger selber, gibt es hier ein Machtungleichgewicht“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. „Fast 15.000 Bochumer haben mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid über das Musikzentrum gefordert, diese Stimmen sollte man ernst nehmen“, so Trennheuser weiter. Leider komme es immer wieder vor, dass Bürgerbegehren trotz großer Unterstützung wegen der knappen Einreichungsfrist nicht mehr zum Tragen kämen. Mehr Demokratie fordert, dass Bürgerbegehren Ratsbeschlüsse genauso lange aufheben können wie die Räte selber, nämlich solange, wie noch keine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden.

 

„Der Bochumer Rat hätte die Möglichkeit, den rund 15.000 Unterstützern des Bürgerbegehrens mit einem Ratsbürgerentscheid Gehör zu verschaffen“, schlägt Trennheuser vor. Damit der Rat die Entscheidung über den Bau des Musikzentrums den Bürgern zur Abstimmung vorlegt, müssten zwei Drittel der Ratsmitglieder für ein solches Votum aller Bochumer stimmen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen Musikzentrum in Bochum

<link>Frist frisst Bürgerbegehren

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