Pressemitteilung

Friedwald endet im Urnengrab

Abstimmungshürde bringt Bürgerbegehren in Möhnesee zu Fall

Köln/Möhnesee - Die Bürger der Gemeinde Möhnesee bei Soest können sich dort auch in Zukunft nur auf traditionellen Friedhöfen beerdigen lassen. Am Sonntag wurde in einem Bürgerentscheid ein Bürgerbegehren für die Anlage eines Friedwaldes durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. Zwar votierte eine Mehrheit von 56,9 Prozent der Abstimmenden für den Friedwald, das Bürgerbegehren erreichte jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Das meldete die Initiative Mehr Demokratie in Köln. Das Begehren scheiterte denkbar knapp. Es verfehlte die Hürde von 1.853 Ja-Voten nur um 27 Stimmen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 34,8 Prozent.

 

Eine Bürgerinitiative hatte diese Abstimmung mit einem Bürgerbegehren herbei geführt. Die Initiative hatte einen Friedwald in Möhnesee gefordert, um damit Menschen eine christliche und nicht anonyme Bestattung zu ermöglichen, ohne deren vielleicht weit weg wohnenden Angehörigen Grabpflege und hohe Friedhofsgebühren aufzubürden.

 

Beim Friedwald-Konzept erwerben Interessierte zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einem Baum, unter dem sie sich später einmal bestatten lassen möchten. Hierfür gibt es einzelne Konzepte vom Einzel- über das Freundschafts- bis zum Familiengrab. Eine am Baum angebrachte Plakette erinnert mit Namen und Grabspruch an den Verstorbenen.

 

Mehr Demokratie bedauert das "unechte Scheitern" des Bürgerbegehrens an der Abstimmungshürde. "Dieses Quorum ist viel zu hoch, jedes zweite zur Abstimmung kommende Bürgerbegehren beißt sich daran die Zähne aus", kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Sonntag in Köln. Nach Zählung seines Vereins waren 61 von 121 Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Nichterreichens der Mindestzustimmung ungültig.

 

Schily verwies darauf, dass sogar bei landesweiten Volksentscheiden das Zustimmungsquorum für Volksbegehren niedriger sei als das für kommunale Bürgerbegehren. Einem landesweiten Volksbegehren müssen im Volksentscheid nur 15 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen. "Für Bürgerbegehren muss man sich also mehr ins Zeug legen als für Volksbegehren, das darf nicht sein", so der Geschäftsführer. Er forderte die Landesregierung auf, die Abstimmungshürde bei der für dieses Jahr geplanten Reform der Gemeindeordnung zu senken.

 

Hintergrund: <link>Hohe Hürde zum Erfolg: Die Abstimmungshürde

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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