Pressemitteilung

Fehlende Geburtsdaten kippen Bürgerbegehren

Mehr Demokratie kritisiert „Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit“

Wegen fehlender Geburtsdaten ist aus Sicht der Verwaltung ein Bürgerbegehren gegen Personalkürzungen bei Essener Kultureinrichtungen gescheitert. Zum Erreichen des notwendigen Mindestquorums an Unterstützereintragungen fehlen ganze 75 Unterschriften. Nach Angaben der Verwaltung wurden allein 372 Unterschriften wegen fehlender Geburtsdaten der Unterzeichner für ungültig erklärt. Der Stadtrat soll morgen formell die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen.

 

„Wenn die Unterzeichner anhand von Namen und Adresse identifizierbar sind, ist es nicht nötig, die Gültigkeit einer Unterschrift von der Angabe des Geburtsdatums abhängig zu machen“, meint Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. Auf Nachfrage hatte die Verwaltung gegenüber der Initiative eingeräumt, dass man die Unterzeichner auch ohne Geburtsdatum wohl sicher hätte identifizieren können.

 

In der jüngeren Vergangenheit gab es bei mehreren Bürgerbegehren Probleme bei der Unterschriftenprüfung. In Schwerte hatte die Verwaltung jede dritte Unterschriften für ein Begehren für ungültig erklärt. In Grevenbroich hatte eine Initiative zunächst 3.588 Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht, davon wurden aber 671 (19 Prozent) von den Listen gestrichen. In Rheda-Wiedenbrück erklärte die Verwaltung von 3.545 Unterschriften 1.257 Unterschriften und damit fast 36 Prozent der Eintragungen für ungültig. Der Anteil ungültiger Unterschriften liegt nach Angaben von Mehr Demokratie normalerweise bei zehn bis 15 Prozent.

 

„Unterschriften wegen eines fehlenden Geburtsdatums für ungültig zu erklären ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, kritisiert Trennheuser. Sinn und Zweck der Unterschriftenprüfung sei das Aussortieren von Mehrfacheintragungen und von Unterzeichnern, die nicht in der Gemeinde wohnen oder nicht eintragungsberechtigt sind, weil sie keine EU-Bürger oder jünger als 16 Jahre sind. „Das Geburtsdatum zu einem aus-schlaggebenden Gültigkeitskriterium zu machen geht an Sinn und Zweck der Unterschriftenprüfung vorbei“, so Trennheuser. Laut Mehr Demokratie werden in sieben Bundesländern von Bürgerbegehrensunterzeichnern keine Angaben zum Geburtsdatum verlangt.

 

Der Kommunalausschuss des Landtags befasst sich am 7. Juni im Rahmen einer Expertenanhörung mit einem Antrag der FDP, die ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Unterschriften für Bürgerbegehren fordert. „Wir erhoffen uns eine gesetzliche Klarstellung durch den Landtag“, erklärt Trennheuser.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerbegehren gegen Personalkürzungen bei Essener Kultureinrichtungen
  • <link fileadmin pdf stellungnahme-buergerbegehren-nrw-2013.pdf>Stellungnahme von Mehr Demokratie zur Expertenanhörung des Landtags
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