Pressemitteilung

FDP will Bürgerbegehren verbessern

Antrag zur Stärkung der direkten Demokratie morgen im Landtag

Die FDP fordert eine Verbesserung der Regeln für kommunale Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Zur morgigen Sitzung des Landtags hat die Fraktion einen Antrag eingebracht, der die Prüfung von Unterschriften neu regeln soll. Außerdem fordern die Liberalen, dass Bürgerbegehren künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Bisher geschieht dies erst nach Einreichung der Unterschriften.

 

„Wir freuen uns, dass die FDP unsere Vorschläge aufgreift und in den Landtag einbringt“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. Gerade durch jüngere Problemfälle seien die beiden Reformvorschläge der Liberalen sehr aktuell geworden. So hatte Mehr Demokratie vor kurzem gemeldet, dass in manchen Orten bis zu einem Drittel der für Bürgerbegehren eingereichten Unterschriften für ungültig erklärt wurden. In Rheda-Wiedenbrück war ein Begehren deshalb gescheitert, in Grevenbroich und Schwerte mussten die Initiatoren Unterschriften nachreichen. Das Problem lag dabei nicht selten nur an fehlenden Hausnummern oder Geburtsdaten. Auch ohne diese Angaben lassen sich Unterschriften laut Mehr Demokratie aber meist den tatsächlich Eintragungsberechtigten zuordnen.

 

„Mit einer Vorprüfung von Bürgerbegehren hätte man auch die derzeit missliche Situation in Witten vermeiden können, bei der es trotz offizieller Vereinbarung von Stadt und Begehrensinitiatoren nun keinen verbindlichen Ratsbürgerentscheid über den künftigen Standort der Stadtbibliothek geben kann“, meint Trennheuser. Der Kreis Ennepe-Ruhr hatte die vom Rat bereits beschlossene Abstimmung für unzulässig erklärt, weil der Rat seine Zuständigkeit überzogen habe. Über die Bibliothek könne nur der Verwaltungsrat des Wittener Kulturforums als Anstalt des öffentlichen Rechts entscheiden, der Rat habe dazu keine Befugnis. „Hätte man das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Bibliotheksgebäudes, das dem Ratsbürgerentscheid voraus ging, bereits vor seinem Start im Herbst 2010 auf Herz und Nieren geprüft, wäre allen Seiten viel erspart geblieben“, so Trennheuser.

 

Eine Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt es bereits in Berlin und Thüringen. Ähnlich wird bereits schon immer bei landesweiten Volksbegehren in NRW verfahren. Hier prüft das Innenministerium vor dem Beginn der Unterschriftensammlung den Begehrenstext auf seine Vereinbarkeit mit der Landesverfassung.

 

Mehr Informationen:

  • <link http: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mmd16-2116.pdf>FDP-Antrag: Direkte Demokratie muss bürgerfreundlich und rechtssicher sein!
  • <link>Bürgerbegehren in NRW 2013
  • Pressesprecher


    Jens Mindermann
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