Pressemitteilung

Erwin mag keine Bürgerentscheid-Plakate

Mehr Demokratie kritisiert neue Plakatierungsregeln in Düsseldorf

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert die neuen Plakatierungsregeln für Bürgerentscheide in Düsseldorf. Am Freitag war bekannt geworden, dass Plakate vor Abstimmungen ab sofort nur noch drei statt bisher sechs Wochen in der Stadt hängen dürfen. "Dass die Stadt sich auch bei diesem Bürgerentscheid eine neue Schikane einfallen lässt, war ja fast zu erwarten", kommentierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Er sieht eine Ungleichbehandlung von Bürgerentscheiden und Wahlen, vor denen weiterhin sechs Wochen lang plakatiert werden darf.

 

Am 13. April können die Düsseldorfer über den Verkauf des Jan-Wellem-Platzes entscheiden. Nach Plänen der Stadt sollen auf dem Platz zwei Neubauten entstehen, in die das Bankhaus Trinkaus & Burkhardt ziehen möchte. Von dem Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks soll der Autoverkehr zwischen Tuchtinsel und Heine-Allee in einen Tunnel geführt werden.

 

Gegen diese Pläne richtet sich ein von mehr als 14.000 Düsseldorfern unterzeichnetes Bürgerbegehren. Dessen Initiatoren kritisieren vor allem die Größe der geplanten Neubauten und Teile der vorgesehenen Verkehrsführung.

 

"Man muss so was doch nicht sechs Wochen in der Stadt haben", begründete Rathaussprecher Kai Schumacher die Entscheidung zur Verkürzung der Plakatierungszeit. Bei der Bürgerinitiative "Der Jan-Wellem-Platz gehört uns allen" löste die Neuregelung Empörung aus. Man brauche alleine zwei Wochen, um alle Plakate aufzustellen. Damit stünden nicht wenige Plakate erst eine Woche vor dem Bürgerentscheid.

 

Bereits im Vorfeld eines Bürgerentscheids über den Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof im Februar hatte es von Seiten des Oberbürgermeisters Joachim Erwin (CDU) und der Ratsmehrheit aus CDU und FDP Versuche gegeben, das seinerzeit initiierte Bürgerbegehren zu unterlaufen. Christdemokraten und Liberale im Rat hatten das Begehren zunächst für unzulässig erklärt. Dieser Beschluss war vom Oberverwaltungsgericht Münster aber ebenso als rechtswidrig beurteilt worden wie ein anschließender Eilbeschluss von Erwin und FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann über den Verkauf des Grundstücks. Schließlich hatten Erwin und die Fraktionen von CDU und FDP in einer an alle Stimmberechtigten verschickten Informationsbroschüre zum Abstimmungsboykott aufgerufen.

 

Im Bürgerentscheid hatte das Bürgerbegehren zwar eine Abstimmungsmehrheit, jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten erreicht. Die Abstimmung war deshalb ungültig.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren "Der Jan-Wellem-Platz gehört uns allen"

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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