Pressemitteilung

Erster "echter" Ratsbürgerentscheid in NRW

Bürger von Weeze dürfen über Rathausumbau entscheiden

Der erste "echte" Ratsbürgerentscheid Nordrhein-Westfalens findet in Weeze statt. Der Rat der Gemeinde im Kreis Kleve hat am Dienstag die Durchführung einer "von oben" angesetzten Abstimmung über den geplanten Einzug der lokalen Volksbank ins Rathaus beschlossen.

 

Der Gemeinderat hatte im Dezember mit den Stimmen der CDU-Mehrheit entschieden, die geplante Sanierung des Rathauses mit dem Einzug eines "Dienstleisters" zu verbinden. Die Volksbank-Filiale soll ins Rathaus verlegt und dessen Foyer komplett umgestaltet und gemeinsam von Gemeinde und Bank genutzt werden. Durch die Umsiedlung der Volksbank ins Rathaus, blieben Grundstücke für die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen frei, durch die Kunden und Besucher in den Ort geholt werden könnten, glaubt die CDU. Ein "Aktionsbündnis gegen den Einzug der Volksbank in das Rathaus" hatte 1.495 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Pläne der Gemeinde gesammelt. Ein Rathaus sei für die Bürger da und nicht für ein Wirtschaftsunternehmen, so die Initiatoren des Begehrens. Der Umbau mit Platz für die Volksbank koste die Gemeinde rund 1,25 Millionen Euro. Ein Umbau ohne Volksbank-Einzug nur knapp 205.000 Euro.

 

Am gestrigen Abend hat der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil auf der Unterschriftenliste eine Darstellung der Vorteile des Rathausumbaus fehle. "Damit das Vertrauen unserer Bürger in die Politik keinen Schaden nimmt", hatte Bürgermeister Ulrich Francken (CDU) auf Anregung der Initiative "Mehr Demokratie" die Variante eines Ratsbürgerentscheids ins Spiel gebracht, dessen Durchführung ebenfalls gestern vom Rat beschlossen wurde.

 

Mehr Demokratie hat den Beschluss des Weezer Rates begrüßt. "Die Gemeindevertreter haben eine souveräne und selbstbewusste Entscheidung getroffen", lobte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer der Initiative.

 

Die Möglichkeit zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids wurde vom Landtag im September vergangenen Jahres neu in die Gemeindeordnung eingefügt. Mit Zweidrittel-Mehrheit kann ein Rat danach die Durchführung einer Abstimmung über ein kommunalpolitisches Thema beschließen. Bereits vor der formellen Regelung durch den Landtag hatten die Räte verschiedener NRW-Städte Bürgerentscheide angesetzt, die vom Ergebnis her unverbindlich waren. Die Räte hatten sich aber per Beschluss an die Abstimmungsergebnisse gebunden.

 

2006 hatten so die Wähler in Hamm die Anlage eines Freizeitsees abgelehnt. Im sauerländischen Medebach konnten die Bürger im vergangenen Jahr über die Architektur eines neuen Rathauses entscheiden, in Neuss über die Verlegung einer Straßenbahntrasse. Wie in Weeze hatte der Rat in Dinslaken ein für unzulässig erklärtes Bürgerbegehren zur Bebauung eines Platzes mit einem Ratsbürgerentscheid aufgegriffen.

 

Hintergrund: <link>Mehr Informationen zum Ratsbürgerentscheid in Weeze

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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