Pressemitteilung

Entscheidungen zu Bürgerbegehren kritisiert

Richter halten Initiativen in Kürten und Leichlingen für unzulässig

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die heutigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zur Zulässigkeit von zwei Bürgerbegehren in Kürten und Leichlingen. Nachdem die Räte die beiden Begehren im vergangenen Jahr aus formalen Gründen gestoppt hatten, haben die Kölner Richter die Begründungen hierfür heute bestätigt. Mehr Demokratie sieht für diese Entscheidungen keine Grundlage.

 

Die Verwaltungsrichter sind wie der Kürtener Gemeinderat der Auffassung, dass das im vergangenen Herbst eingereichte Bürgerbegehren für altersgerechte Wohn- und Pflegeeinrichtungen aufgrund des von der Gemeinde aufgestellten Bebauungsplans unzulässig ist. Bauleitplanungsfragen sind durch die Gemeindeordnung vom Bürgerentscheid ausgeschlossen. Nach Meinung der Initiatoren des Bürgerbegehrens zielte ihre Initiative aber auf die Umsetzung des von der Bürgeragentur Kürten entwickelten Wohnkonzepts. Mit dem Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bebauungsplänen hatte auch der Leichlinger Rat seinen Beschluss über die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Stadtparks begründet. Auch hier hat das Verwaltungsgericht die Haltung des Rates bestätigt.

 

„Diese Entscheidungen stehen im Widerspruch zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts und sind deshalb sehr fragwürdig“, sagte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Er bezog sich dabei auch auf ein Urteil zu einem Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof in Düsseldorf. Das oberste NRW-Gericht hatte hier 2007 entschieden, dass die Verkaufsfrage nicht mit der Bauleitplanung in Verbindung stehe und das Bürgerbegehren deshalb zulässig sei. Unzulässig seien nur Bürgerbegehren, die sich unmittelbar auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen bezögen. „Dies ist weder in Kürten, noch in Leichlingen der Fall“, kritisierte Slonka.

 

„Die Fälle in Kürten und Leichlingen zeigen, dass Bürgerbegehren auch mit den in ihrem Sinne gefällten Urteilen des Oberverwaltungsgerichts zu ähnlich gelagerten Fällen vor Fouls nicht sicher sein können“, so der Mehr Demokratie-Geschäftsführer. Klarheit könne nur durch das Entfernen der Fallstricke für Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung geschaffen werden. SPD und Grüne hatten im März angekündigt, durch eine Gesetzesänderung Bürgerbegehren zu Bauleitplanungsfragen ermöglichen zu wollen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für betreutes Wohnen in Kürten

<link>Bürgerbegehren gegen Verkauf des Stadtparks in Leichlingen

<link>Themenausschlüsse - Begehren verboten

Pressesprecher


Jens Mindermann
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