Pressemitteilung

Entscheidung über Bürgerbegehren

Düsseldorf/Köln - Der Rat der Stadt Düsseldorf entscheidet am kommenden Montag über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Privatisierung der Stadtwerke.  Auf Empfehlung der Verwaltung soll das Begehren für unzulässig erklärt werden. Die
Verwaltung begründet ihre Empfehlung unter anderem damit, dass der Verkauf inzwischen vollzogen und die Erreichung des Ziels des Bürgerbegehrens damit unmöglich geworden sei. Auch enthalte das Bürgerbegehren keinen hinreichenden Vorschlag zur Deckung der bei einem Nichtverkauf entfallenden Einnahmen. Zudem sei die Behauptung, die Stadt halte 50,1 Prozent der Stadtwerke-Anteile, durch den Verkauf inzwischen unrichtig geworden. CDU und FDP haben bereits Zustimmung zur Verwaltungsvorlage signalisiert.

Die beiden Parteien hatten in einer Ratssitzung am 15. Dezember mit ihrer Mehrheit den Weg für die Privatisierung der städtischen Betriebe frei gemacht. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen diese Pläne zuvor ein Bürgerbegehren mit 90.000 Unterschriften eingereicht. Die Initiative wendet sich gegen den von Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) betriebenen Verkauf von weiteren 25 Prozent der Stadtwerke an den Energieversorger Energie Baden-Württemberg (EnBW). Erwin hatte die Verkaufspläne erst Anfang Dezember öffentlich gemacht. Der Verkauf bringt der Stadt 361 Millionen Euro ein.

Die Initiative Mehr Demokratie hat das Vorgehen von Oberbürgermeister und Ratsmehrheit scharf kritisiert. Die Begründung der Unzulässigkeit ist formal weitgehend richtig, die veränderten Fakten wurden aber ohne Rücksicht auf das Bürgerbegehren erst nach Abgabe der Unterschriften geschaffen, sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie am Freitag in Köln. Bedauerlich sei aber der Versuch, dem Bürgerbegehren aus dem Kostendeckungsvorschlag einen Strick zu drehen. Dieser Bestandteil von Bürgerbegehren wird zunehmend in unfairer Weise gegen diese verwendet, so Schily. In Nordrhein-Westfalen werde fast jedes dritte Begehren für unzulässig erklärt, der Kostendeckungsvorschlag sei hierfür der häufigste
Grund.

Bereits vor fünf Jahren hatten Gewerkschaften und verschiedene Parteien mit einem Bürgerbegehren den Verkauf einer Anteilsmehrheit an die EnBW gestoppt. In einem Bürgerentscheid hatten sich seinerzeit 89,2 Prozent der Abstimmenden gegen den
Verkauf ausgesprochen.

Hintergrund:  http://www.mehr-demokratie.de/duesseldorf.html

Pressesprecher


Jens Mindermann
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