Pressemitteilung

Einwohnerantrag für Ratsbürgerentscheid

Bürgerinitiative in Monschau fordert Abstimmung über Schwimmbad

Mit einem Einwohnerantrag fordern Bürger aus der Eifelstadt Monschau einen Ratsbürgerentscheid über die Zukunft des örtlichen Schwimmbades ein. Eine Bürgerinitiative wünscht sich statt der geplanten Sanierung den Neubau eines gemeinsames Bad mit der Nachbargemeinde Simmerath.

 

Beide Kommunen haben derzeit keine funktionierenden Bäder. Während deswegen das Vennebad in Monschau saniert werden soll, plant man in Simmerath den Bau eines neuen Bades. Das Bad in Simmerath soll 3,5 Millionen Euro kosten. In Monschau rechnet man mit Sanierungskosten von sechs Millionen Euro. Einen zur Deckung des Eigenanteils der Stadt von zwei Millionen Euro vorgesehener Kredit von zwei Millionen Euro von der Kreditanstalt für Wiederaufbau wird nun doch nicht aufgenommen. Deswegen besteht hier nun eine Deckungslücke. Die Stadt rechnet in diesem Jahr mit einem Haushaltsdefizit von 8,5 Millionen Euro.

 

Die Interessengemeinschaft "Gemeinsames Schwimmbad für Monschau und Simmerath" argumentiert, dass beiden Kommunen de facto die Mittel zur Finanzierung eigener Schwimmbäder fehlten. Durch die Konkurrenzsituation bei zwei neuen Sportbädern würden die jeweils geringeren Besucherzahlen jedes Bades zu geringen Einnahmen führen. Die Einnahmen aus Schulschwimmen seien zudem rückläufig und müssten durch Steigerung der Besucherzahlen ausgeglichen werden, was aber unwahrscheinlich sei. Der Betrieb zweier Bäder mache diese zu Zuschussbetrieben. Durch ein gemeinsames Bad könnten beide Kommunen jedoch erhebliche Einsparungen erzielen. Die Gemeinde Simmerath sei hier durchaus kooperationsbereit.

 

Den ungewöhnlichen Weg eines Einwohnerantrags für einen Ratsbürgerentscheid geht die Bürgerinitiative, weil ein Bürgerbegehren zum Thema nicht mehr möglich ist. Der Monschauer Rat hatte die Sanierung des städtischen Bades bereits im September vergangenen Jahres beschlossen. Ein Bürgerbegehren hiergegen hätte binnen drei Monaten nach Ratsbeschluss eingereicht werden müssen. Für einen Einwohnerantrag gilt eine entsprechende Frist nicht. Anders als durch ein Bürgerbegehren kann durch solch einen Antrag aber kein Bürgerentscheid herbei geführt werden. Deshalb wird der Rat durch den Einwohnerantrag aufgefordert, einen Ratsbürgerentscheid über die Schwimmbad-Frage anzusetzen. Diesen müsste der Rat mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die knappe Einreichungsfrist für Bürgerbegehren. „Das Beispiel Monschau macht deutlich, wie unsinnig diese Frist ist“, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Dienstag in Köln. Obwohl in der Sache noch keine unwiderruflichen Tatsachen geschaffen worden seien, könnten die Bürger trotz veränderter Faktenlage den Sanierungsbeschluss nicht mehr per Bürgerbegehren aufheben, sondern müssten improvisieren. Der Verein fordert deshalb die Streichung der Frist aus der Gemeindeordnung.

 

Mehr Informationen:

<link http: www.schwimmbad-nordeifel.de>Interessengemeinschaft "Gemeinsames Schwimmbad für Monschau und Simmerath"

<link sammelfrist>Frist frisst Bürgerbegehren

Pressesprecher


Jens Mindermann
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