Pressemitteilung

Doppelter K.O. für Bürgerbegehren

Blomberger Rat erklärt zweites Schul-Begehren für unzulässig

Doppelt gemoppelt hält manchmal nicht besser. Nachdem ein erstes Bürgerbegehren für den Erhalt der Grundschule Istrup bereits im Dezember für unzulässig erklärt worden war, hat der Gemeinderat gestern auch ein zweites Begehren zum gleichen Thema gekippt. Hauptgrund für den Unzulässigkeitsbeschluss war wie bei den meisten Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen der Kostendeckungsvorschlag.

 

Den Initiatoren des Bürgerbegehrens wird zum Vorwurf gemacht, dass sie gleich drei Vorschläge zur Kostendeckung gemacht haben. Die Nennung von Alternativen widerspreche aber dem geltenden Recht. Außerdem seien bereits so viele Istruper Kinder an anderen Schulen angemeldet, dass für eine Eingangsklasse in Istrup gar nicht genügend Kinder vorhanden seien. Weiterhin wird die Fragestellung bemängelt, in der die Bildung einer neuen Eingangsklasse an der Grundschule Istrup an die Bedingung geknüpft wird, dass die Vorgaben des NRW-Schulgesetzes und der Verwaltungsordnung dazu erfüllt sind. Dies knüpfe die Grundsatzentscheidung der Unterzeichner des Bürgerbegehrens an eine Bedingung, was nicht rechtens sei.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisierte diese Begründung der Ratsentscheidung. „Die in der Fragestellung genannten Bedingungen sind ja nicht frei erfunden, sondern durch Landesrecht vorgegeben. Sie würden auch gelten, wenn sie in der Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht stünden“, erläuterte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten nur deutlich machen wollen, dass sie die Grundschule nicht auf Teufel komm raus erhalten wollten. Auch die zu geringe Anmeldezahl hält Slonka für kein tragfähiges Argument. „Diese Woche wollten Eltern 25 Kinder an der Grundschule anmelden, wurden aber auf Weisung der Stadt vom Schulleiter zurück gewiesen“, kritisiert der Mehr Demokratie-Geschäftsführer. Eine reguläres Anmeldeverfahren sei gar nicht angeboten worden, könne aber jederzeit nachgeholt werden.

 

Die Begründung für die Unzulässigkeit des Kostendeckungsvorschlags beruht zwar auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, dieses hält Mehr Demokratie aber für wirklichkeitsfremd. „Es ist zulässig, in der Fragestellung eines Bürgerbegehrens mehrere Fragestellungen miteinander zu verknüpfen, wenn sie in einem Zusammenhang stehen, warum gilt dies dann nicht für den Kostendeckungsvorschlag?“, fragt Slonka. Da der Kostendeckungsvorschlag unverbindlich sei, sei es sowieso unsinnig, ihn wegen solcher Detailfragen zum Unzulässigkeitsgrund zu machen. Wegen zahlreicher schlechter Erfahrung mit dieser Anforderung an Bürgerbegehren fordert Mehr Demokratie, den Kostendeckungsvorschlag abzuschaffen.

 

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss des Blomberger Rates, nach dem die Grundschule Istrup bis zum Sommer 2014 auslaufen soll. Die Bürgerbegehrensinitiatoren glauben, die für einen Weiterbetrieb notwendige Schülerzahl auch in den nächsten Jahren erreichen zu können.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Erhalt der Grundschule Istrup

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
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