Pressemitteilung

Dinslakener entscheiden über Einkaufszentrum

Rat setzt Referendum nach unzulässigem Bürgerbegehren an

Die Bürger der Stadt Dinslaken entscheiden voraussichtlich am 2. Dezember in einem Ratsreferendum über den Bau eines Einkaufszentrums in ihrer Stadt. Dies hat der Rat der Stadt entschieden, nachdem er ein Bürgerbegehren zu diesem Themenbereich am Dienstag für unzulässig erklärt hatte.

 

Im Juni hatte der Rat mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, die Innenstadt durch ein Einkaufszentrum attraktiver machen zu wollen, um mit Städten wie Duisburg und Oberhausen konkurrenzfähig zu bleiben. Die Ratsopposition hatte ein Bürgerbegehren für einen Vorrang von Stadtentwicklungsmaßnahmen an anderer Stelle gestartet. Sie hält das geplante Konzept für nicht durchführbar.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil es sich indirekt gegen den Bau des Einkaufszentrums richte und damit Bauleitplanungsfragen berühre. Direkte Entscheidungen über solche Themen sind den Bürgern in NRW durch die Gemeindeordnung entzogen. Die Zielsetzung des Bürgerbegehrens sei aber ein Versuch, diesen Themenausschluss zu umgehen, so der Rat.

 

"Dass sich die Initiatoren von Bürgerbegehren teilweise Fragestellungen abseits ihres eigentlichen Ziels für ihr Bürgerbegehren ausdenken müssen, um überhaupt eine Erfolgschance zu haben, ist nicht deren Schuld, sondern die des Landtags", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Mittwoch in Köln. Bis auf die Grünen beharrten alle Parteien stur auf der Beibehaltung eines überflüssig langen Themenausschlusskatalogs für Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung. CDU und FDP seien nach ihrer Regierungsübernahme leider hinter frühere fortschrittliche Positionen hierzu zurück gefallen.

 

"Dass es nun zum Bau des Einkaufszentrums ein vom Rat angesetztes Referendum gibt, ist nur ein schwacher Trost, solange die Bürger damit auf die Gnade ihrer gewählten Vertreter angewiesen sind", so Schily. "Zudem steht schon jetzt fest, dass die Abstimmung nicht fair organisiert wird, weil die Wähler als Information nur eine für das Einkaufszentrum werbende Broschüre der Stadt erhalten werden", so der Geschäftsführer weiter. Bei Bürgerentscheiden ist sonst die Verschickung eines Abstimmungshefts mit den Stellungnahmen von Bürgerbegehren, Ratsfraktionen und Bürgermeister üblich.

 

Am Montag war auch in Düsseldorf ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstücks für unzulässig erklärt worden, weil es sich nach Meinung des Rates wie in Dinslaken indirekt gegen einen Bebauungsplan wendet. Mehr Demokratie fordert die Ermöglichung von Bürgerbegehren auch zu stadtentwicklungspolitischen Fragen. Der Verein verweist darauf, dass solche Begehren bereits in mehreren anderen Bundesländern zulässig sind.

 

<link>Bürgerbegehren zu Einkaufszentrum in Dinslaken

<link>Themenausschlüsse - Begehren verboten

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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