Pressemitteilung

Der Frühling in NRW steht ganz im Zeichen der direkten Demokratie!

So viele Bürgerentscheide wie zuletzt vor 4 Jahren
Erster Bürgerentscheid über ein Fahrrad-Bürgerbegehren findet statt

Gleich sieben Bürgerentscheide finden in den kommenden Monaten in Nordrhein-Westfalen statt. Das bedeutet einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. So fanden 2020 und 2021 jeweils nur vier Bürgerentscheide im ganzen Jahr statt. Das meldet der Fachverband Mehr Demokratie heute in Köln. „So viele Abstimmungen gab es in NRW lange nicht mehr. Der Frühling 2022 scheint ganz im Zeichen der direkten Demokratie zu stehen! Höchste Zeit, die Regelungen für Bürgerentscheide noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Denn es gibt dringenden Reformbedarf!“, so Achim Wölfel, Leiter des NRW-Landesbüros von Mehr Demokratie. Besonders das Zustimmungsquorum sei laut Wölfel eine völlig unnötige Hürde, die es abzubauen gilt. Das Zustimmungsquorum besagt, dass ein Bürgerentscheid nur gültig ist, wenn sich zusätzlich zur Mehrheit auch eine bestimmte Anzahl an Menschen an der Abstimmung beteiligt.

 

In Kaarst wird am 6. März zum ersten Mal in Deutschland über ein Fahrrad-Bürgerbegehren, einen sogenannten Radentscheid, abgestimmt. Dies ist ein Novum. Bei allen bisherigen Radentscheiden wurde das Bürgerbegehren entweder vom Stadtrat angenommen oder es wurde eine Kompromiss-Lösung zwischen Stadtrat und Initiative gefunden. In Haan und Hagen stimmen die Bürger am 13. März ab. Gegenstand der Abstimmung in Haan ist die Einführung von Fahrradschutzstreifen auf der B228, die verhindert werden soll. In Hagen geht es um den Erhalt und die Sanierung des Lennebads. Parallel zur Landtagswahl am 15. Mai finden gleich vier Bürgerentscheide statt. So stimmen die Bürger in in Hürtgenwald über die Abwahl des Bürgermeisters, in Roetgen über den Bau von Windrädern und in Unna bereits zum zweiten Mal über den Erhalt der dortigen Eissporthalle ab. In Bonn sollen die Bürger über den Bau einer Seilbahn abstimmen, der Stadtrat will im März die Fragestellung des Ratsbürgerentscheids beschließen.

 

In NRW werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in der Gemeindeordnung sowie in den Satzungen der Städte, Gemeinden und Kreise über die Durchführung von Bürgerentscheiden geregelt. Aus Sicht von Mehr Demokratie besteht an vielen Stellen Reformbedarf. So kritisiert der Fachverband neben dem Zustimmungsquorum etwa, dass Bürgerbegehren zu einer Vielzahl von Themenbereichen nicht möglich sind. Weiterhin gebe es regelmäßig Ärger mit der zwingend erforderlichen Kostenschätzung, weshalb diese besser aus der Gemeindeordnung gestrichen werden sollte. Schließlich sei die Einreichungsfrist bei Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss wenden, zu knapp. Längst überfällig sei es laut Wölfel, dass die digitale Unterschriftensammlung bei Bürgerbegehren eingeführt werde.

 


Weiterführende Informationen:

  1. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Die Forderungen von Mehr Demokratie
  2. Pressemitteilung: Schon wieder Ärger mit Kostenschätzung bei Bürgerbegehren
  3. Pressemitteilung: Aus der Not eine Tugend machen - Zeit für die digitale Unterschriftensammlung!
     

Pressesprecher


Jens Mindermann
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