Pressemitteilung

Demokratisches Fairplay bei Bürgerbegehren in Mönchengladbach

Stadtrat beschließt wegen Corona einstimmig Fristverlängerung

Der Mönchengladbacher Stadtrat hat gestern (11.1.) in einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung einstimmig eine Fristverlängerung um 12 Tage für ein laufendes Bürgerbegehren beschlossen. Die Fristverlängerung wurde mit den erneut geltenden Kontaktbeschränkungen begründet, die eine Unterschriftensammlung erschweren. Das Bürgerbegehren hat zum Ziel die Schließung zweier Hauptschulen in Mönchengladbach zu verhindern. „Die Fristen für Bürgerbegehren sind in Nordrhein-Westfalen ohnehin zu knapp bemessen. Die Corona-Pandemie erschwert Unterschriftensammlungen zusätzlich. Mit Blick auf die demokratische Kultur ist es sehr zu begrüßen, dass der Stadtrat sich einmütig für eine Fristverlängerung ausgesprochen hat. Dieses Beispiel darf gerne auch in anderen Städten und Gemeinden Schule machen“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr Demokratie.

Ein vorheriger Antrag auf Fristverlängerung wurde im Dezember vom Stadtrat aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da weder eine vom Parlament festgestellte epidemische Lage noch Kontaktbeschränkungen bestanden. Da letztere seit Ende Dezember wieder gelten, hatte der Stadtrat die Möglichkeit einer Ermessungsentscheidung. Die verlängerte Frist zur Unterschriftensammlung endet am 9. Februar. Bis dahin müssen etwa 8.300 gültige Unterschriften vorliegen, damit das Bürgerbegehren zulässig ist. Lehnt der Stadtrat das Bürgerbegehren ab, findet innerhalb von drei Monaten nach Beschluss des Stadtrats ein Bürgerentscheid statt.

Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten, müssen innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eingereicht werden. Diese beträgt in NRW sechs Wochen oder drei Monate, je nachdem, ob der Beschluss einer Bekanntmachung bedarf. Fristverlängerungen waren bislang gesetzlich nicht vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Juli 2020 in der Verordnung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein Passus eingefügt, der eine einmalige Fristverlängerung bei sogenannten kassierenden Bürgerbegehren ermöglicht. Dabei darf die Frist maximal um sechs Wochen verlängert werden. Die Voraussetzung ist, dass entweder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt wurde oder die Unterschriftensammlung durch eine Katastrophe oder vergleichbare Umstände höherer Gewalt verhindert oder unzumutbar erschwert wird. Einen entsprechenden Antrag auf Fristverlängerung müssen die Vertretungsberechtigten beim Stadtrat stellen.

Weiterführende Informationen:

  1. Pressemitteilung: Bürgerbegehren in der Corona-Pandemie: Befristung bedroht Bürgerbegehren
  2. Verordnung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in NRW

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente