Pressemitteilung

Demokratielücke verhindert Ratsbürgerentscheid

Entscheidung über Stadtentwicklung in Kleve nur als Bürgerbefragung

Eine Regelungslücke für Bürgerentscheide in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung verhindert eine verbindliche Entscheidung bei einer Abstimmung in Kleve am Sonntag. Die Bürger der Stadt sind am Tag der Europawahl aufgerufen, ihre Meinung zur zukünftigen Gestaltung der Unterstadt zu sagen. Weil hierfür das Verfahren einer Bürgerbefragung gewählt wurde, ist das Ergebnis der Abstimmung für den Rat formal nicht bindend.

 

Das Problem ist, dass bei der Entscheidung am Sonntag drei Planungsalternativen zur Abstimmung stehen. Die Wähler können entscheiden, ob das Rathaus bestandsorientiert erhalten, umfassend saniert oder neu gebaut werden soll. Für eine derartig differenzierte Entscheidung sieht die Gemeindeordnung keine Regelung vor. Der Klever Rat hatte deshalb von einem ursprünglich geplanten Ratsbürgerentscheid in dieser Sache Abstand genommen. "Der Landtag ist immer davon ausgegangen, dass immer nur eine Vorlage zur Abstimmung kommt, das ist zwar oft, aber nicht immer der Fall", erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr Demokratie".

 

"Ratsbegehren können ja etwa auch als Alternativvorschlag einer Gemeindevertretung zu einem Bürgerbegehren in eine Abstimmung eingebracht werden, auch für einen solchen Fall gibt es in NRW keine Regelung", kritisiert Slonka. Mehr Demokratie hatte auf diese Demokratielücke bereits in der Anhörung zur Reform der Gemeindeordnung vor zwei Jahren hingewiesen. Damals war der Ratsbürgerentscheid in NRW eingeführt worden. Die Warnung vor dem nun in Kleve erstmals auftretenden Problem war aber ungehört verhallt. Der Verein fordert den Landtag deshalb nun zur Nachbesserung auf.

 

Für den Fall der Abstimmung über mehrere Vorlagen fordert Mehr Demokratie die Möglichkeit des Stellens einer Stichfrage zur Ermittlung eines eindeutigen Abstimmungssiegers. Die Stichfrage kommt dann ins Spiel, wenn mehr als eine Abstimmungsvorlage eine Mehrheit erhält. Die Wähler können dabei ankreuzen, welche Vorlage in einem solchen Fall als Sieger gelten und damit umgesetzt werden soll. Eine solche Regelung gibt es etwa bei Bürgerentscheiden in Bayern.

 

Zu einem verbindlichen Bürgerentscheid kommt es am Sonntag immerhin in Drensteinfurt. In der münsterländischen Gemeinde können die Bürger darüber entscheiden, ob auf dem lokalen Friedhof ein Aschestreufeld angelegt wird. Zur Abstimmung kommt es, weil der Rat 2007 einen Antrag der FDP für eine solche alternative Bestattungsmöglichkeit abgelehnt hatte. Die Liberalen hatten daraufhin ein Bürgerbegehren zum Thema gestartet, über das die Wähler nun am Sonntag entscheiden können.

 

Mehr Informationen:

<link>Direkte Demokratie von oben - der Ratsbürgerentscheid

<link>Bürgerbefragung zur Neugestaltung der Unterstadt in Kleve

<link>Bürgerentscheid über Aschestreufeld in Drensteinfurt

Pressesprecher


Jens Mindermann
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