Pressemitteilung

Chance für mehr Demokratie nutzen

Verbesserung von Volksbegehren nach Landtagswahl einfacher

Vor Beginn der Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen im Landtag hat die Initiative „Mehr Demokratie“ die kommende Landesregierung aufgefordert, die Chancen für mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu nutzen. „Die Verbesserung der Spielregeln für landesweite Volksbegehren ist nach der Wahl so einfach wie noch nie“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Montag in Köln.

 

Die wichtigsten Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide stehen in der Landesverfassung, die nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Landtag geändert werden kann. So kann die Unterschriftenhürde für Volksbegehren nur durch eine Verfassungsänderung gesenkt werden. Derzeit müssen sich noch rund 1,1 Millionen Stimmberechtigte in die Unterschriftenlisten eines Volksbegehrens eintragen, damit es zu einem Volksentscheid kommt. Die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm eine Senkung dieses Quorums versprochen. Die Grünen halten eine Unterschriftenhürde von zwei Prozent der Stimmberechtigten für ausreichend, was etwa 264.000 Unterschriften entspräche. Diese müssten binnen eines Jahres gesammelt werden. Auch der Piratenpartei schwebt ein solches Quorum vor. Die FDP hatte ebenfalls Bereitschaft signalisiert, eine Volksbegehrensreform mitzutragen.

 

Während eine niedrigere Unterschriftenhürde für Volksbegehren auch mit der CDU zu machen wäre, sieht dies bei den Forderungen nach Aufhebung des Finanztabus und der Einführung obligatorischer Verfassungsreferenden derzeit noch anders aus. Hier haben sich bisher nur Grüne und Piraten den Positionen von Mehr Demokratie angeschlossen, die Bürger auch über haushaltsrelevante Fragen abstimmen zu lassen und ihnen vom Parlament beschlossene Verfassungsänderungen in einem Referendum zur Bestätigung vorzulegen.

 

„Der Landtag sollte sich ein Beispiel an der großen Koalition im Saarland nehmen, die sich vorgenommen hat, den Ausschluss haushaltsrelevanter Fragen vom Volksentscheid zu lockern“, regt Slonka an. Die Landesverfassung verbietet bisher Volksbegehren etwa zur Finanzierung neuer Lehrer- oder Polizistenstellen oder zur finanziellen Förderung von Hochschulen und Jugendeinrichtungen. „Mit Blick auf die wissenschaftlich belegten positiven Erfahrungen mit Volksentscheiden über Finanzfragen in der Schweiz muss man auch hierzulande keine Angst davor haben, dass die Bürger leichtsinnig mit ihren eigenen Steuern umgehen“, meint Slonka. Bisher erlauben nur die Verfassungen von Berlin und Sachsen Volksabstimmungen zu solchen Fragen.

 

„Weil Verfassungsfragen grundlegende Demokratiefragen sind, hoffen wir auf die Einstimmigkeit des Landtags bei der Verbesserung der direkten Demokratie in NRW“, so Slonka.

 

Mehr Informationen: <link>Faire Volksentscheide für NRW

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente