Pressemitteilung

CDU gibt Bedingung für Sperrklausel auf

Mehr Demokratie sieht keine tragfähigen Argumente für Wahlhürde

Die Initiative „Mehr Demokratie“ bedauert, dass sich nach SPD und Grünen auch die CDU im Landtag nicht mehr an die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs des Landes für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen hält. „Die CDU unterstützt einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen, obwohl der erforderliche Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten immer noch nicht erbracht worden ist“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Noch im Frühjahr hatte die CDU-Fraktion einen solchen Nachweis zur Bedingung für eine Zustimmung zu einer neuen Sperrklausel gemacht. Dazu hatten die Christdemokraten eine entsprechende Untersuchung des Innenministeriums gefordert. In einem Urteil zur damaligen Fünf-Prozent-Hürde hatte der Verfassungsgerichtshof den Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten als notwendige Bedingung für eine Sperrklausel bestimmt. Funktionsunfähig sind Räte dann, wenn sich etwa keine Mehrheit mehr für eine Verabschiedung eines städtischen Haushalts findet.

 

„Man wundert sich über die Doppelmoral der SPD, kleine Parteien als Splittergruppen zu verunglimpfen und gleichzeitig mit diesen zu koalieren“, sagt Trennheuser unter anderem mit Verweis auf die Koalition von SPD und Grünen mit den Piraten in Köln. Mit der jetzt geplanten Sperrklausel von 2,5 Prozent säßen die Piraten aktuell nicht im Rat.

 

Kritikwürdig findet Mehr Demokratie auch die Erklärung des Grünen-Fraktionschefs Mehrdad Mostofizadeh, dass mit einer neuen allgemeinen Sperrklausel unterschiedliche „faktische Sperrklauseln“ glattgebügelt würden und eine Gleichstellung herbeigeführt werde. „Wenn Parteien in Kommunen mit kleineren Räten mehr Stimmen für einen Sitz brauchen als in Städten mit großen Räten, ist das etwas anderes als die künstliche Vorenthaltung von Ratssitzen durch eine Sperrklausel. Ein solches Argument wird den Verfassungsgerichtshof kaum überzeugen“, meint Trennheuser.

 

SPD, CDU und Grüne wollen den Gesetzentwurf zur Verankerung der neuen Sperrklausel in der Landesverfassung in der kommenden Woche in den Landtag einbringen. „Angesichts der schwachen Argumente der Fraktionen sehen wir gute Chancen für eine erfolgreiche Klage von kleinen Parteien gegen die neue Demokratie-Hürde“, erklärt Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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