Pressemitteilung

Bürgermeister ignoriert Bürgerentscheid

Titz/Köln –Was die Bürger entscheiden, setzen ihre Vertreter nicht immer um. Diese Erfahrung muss derzeit eine Bürgerinitiative in Titz machen, die im Januar per Bürgerentscheid eine andere als die von Bürgermeister und Ratsmehrheit gewollte Straßenbauvariante in einem Straßenzug durchsetzte. Der Rat der bei Düren gelegenen Gemeinde hatte im August 2004 beschlossen, Fahrbahn und Bürgersteige des Straßenzuges im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme vollständig zu erneuern. Ein von Anwohnern gestartetes Bürgerbegehren hatte stattdessen eine aus Sicht der Bürgerinitiative kostengünstigere Straßenbauvariante vorgeschlagen und hierfür über 1.000 Unterschriften gesammelt. In einem Bürgerentscheid Ende Januar hatten 61,8 Prozent aller Abstimmenden für das Bürgerbegehren votiert.

 

Obwohl die ersten Arbeiten zur Kanalsanierung seinerzeit trotz Bürgerentscheid schon im Januar begonnen worden waren, steht die Durchführung des zweiten Bauabschnitts bis heute aus. Bürgermeister Josef Nüßer (CDU) hatte im Rat stattdessen beantragt, die zur Sanierung notwendigen Mittel vom Haushalt 2005 ins Jahr 2007 zu verschieben. Diese Vorgehensweise hat sogar die Kommunalaufsicht auf den Plan gerufen. 2007 läuft die zweijährige Bindung des Stadtrates an das Ergebnis des Bürgerentscheids aus. Dann wäre der Rat frei, eine neue Entscheidung zu treffen. Die Bürgerinitiative hat nun erreicht, dass am morgigen Donnerstag im Petitionsausschuss des Landtags eine Anhörung zu dem Fall unter Beteiligung der Gemeinde, des Innenministeriums und Vertretern der Anwohner stattfindet.

 

Die Initiative Mehr Demokratie hat das Verhalten des Bürgermeisters scharf kritisiert. „Das Vorgehen des Stadtoberhauptes ist in der Geschichte des kommunalen Bürgerentscheids seit 1994 bisher einmalig und nicht zu tolerieren“, sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie am Mittwoch in Köln. „Wenn die Bürger sich in einer Abstimmung für die Forderung eines Bürgerbegehrens entscheiden, sollten sie davon ausgehen können, dass diese Entscheidung auch umgesetzt wird.“ Der Geschäftsführer wies außerdem darauf hin, dass mit Auslaufen der zweijährigen Bindungswirkung des Bürgerentscheids der Bürgerwille nicht ungültig werde. „Ein Bürgerentscheid hat keine Ewigkeitsgarantie, trotzdem ist mit dem Ergebnis respektvoll umzugehen“, so Schily.

 

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