Pressemitteilung

"Bürgerentscheide nicht verkomplizieren"

Abstimmungen sollen weiter zusammen mit Wahlen stattfinden können

Die Initiative „Mehr Demokratie“ appelliert an Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die Durchführung von Bürgerentscheiden nicht unnötig zu verkomplizieren. Anlass des Appells ist eine geplante Änderung der Bürgerentscheid-Satzung in Velbert, die die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen praktisch unmöglich machen würde.

 

Die Frage der Zusammenlegung von Abstimmungen und Wahlen ist in Kommunen immer wieder Gegenstand von Beratungen. Das Innenministerium hat die jeweiligen Kommunen auf Anfrage hin mit einem im wesentlichen gleich lautenden Schreiben beraten. Das Schreiben enthielt Hinweise für die Trennung von Wahlen und Bürgerbefragungen. Durch die Nutzung des Begriffs „Bürgerbefragungen“ hat das Ministerium nebenbei für Verwirrung gesorgt, weil solche Befragungen aufgrund ihrer Unverbindlichkeit einen ganz anderen Stellenwert haben als verbindliche Bürgerentscheide.

 

Weil der Rat der Stadt Velbert aufgrund der Ministeriumshinweise die eigene Bürgerentscheid-Satzung ändern und zwingend die räumliche, personelle und organisatorische Trennung von Wahlen und Bürgerentscheiden vorschreiben will, hat Mehr Demokratie die Rechtslage durch einen Verwaltungsrechtsexperten prüfen lassen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine Trennung von Bürgerentscheiden und Wahlen rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Im Gegenteil würden die Vorteile einer Zusammenlegung die Gemeindekassen und -verwaltungen deutlich entlasten.

 

„Ein Verbot der Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden ist gesetzlich in NRW nicht vorgegeben“, so Hotstegs. Ein Vergleich mit Bundesländern wie Hamburg und Hessen zeige sogar, dass dort die Zusammenlegung zur Regel gemacht werde. „Dass das Innenministerium hiervon abrät, ist wohl auf das Bemühen um den Schutz der Wahlen zurückzuführen“, meint Hotstegs. Wohl deswegen rate das Innenministerium vorsorglich dazu, getrennte Abstimmungs- und Wahlvorstände zu bilden und verschiedene Wahl- und Abstimmungsräume einzurichten.

 

„Diese Empfehlungen werden in Velbert aber überinterpretiert“, erläutert der Verwaltungsrechtsexperte. Zwingend erforderlich sei lediglich eine "optische" Trennung von Bürgerentscheid und Wahl, etwa durch verschiedenfarbige Stimmzettel sowie getrennte Urnen, Wahl- und Abstimmungsverzeichnisse. Dem Rat der Stadt Velbert empfiehlt Hotstegs, die Vor- und Nachteile der Trennung sorgsam abzuwägen: "Velbert plant einen generellen Beschluss, von dem im Einzelfall nicht mehr abgewichen werden kann. Hierdurch würden die Personal- und Sachkosten steigen, was gar nicht notwendig ist.“

 

Andere nordrhein-westfälische Kommunen haben laut Mehr Demokratie die Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden in ihrer jeweiligen Satzung verankert, darunter die Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Köln.

 

Mehr Informationen: <link fileadmin md-nrw pdf>Kurzgutachten zur Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden in NRW

Pressesprecher


Jens Mindermann
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